🇪🇺 Sie wollen mehr Transparenz in der EU? Entdecken Sie unsere EU-Recherchen!

Anweisung der EZB zur Untersagung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe AG

die Anweisung der EZB zur Untersagung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe AG, wie es z.B. hier berichtet wird: https://www.fma.gv.at/eintritt-des-einlagensicherungsfalls-bei-der-sberbank-europe-ag/

Ergebnis der Anfrage

Die EZB hat das Dokument erheblich geschwärzt auf ihren Webseiten zur Verfügung gestellt: https://www.ecb.europa.eu/ecb/access_to…

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    28. April 2022
  • Frist
    19. Mai 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1…
An Europäische Zentralbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisung der EZB zur Untersagung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe AG [#247450]
Datum
28. April 2022 15:03
An
Europäische Zentralbank
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach EU-Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 Sehr geehrte Damen und Herren, auf Basis der Verordnungen 1049/2001 sowie 1367/2006 bitte ich Sie um Übersendung von Dokumenten, die folgende Informationen enthalten:
die Anweisung der EZB zur Untersagung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe AG, wie es z.B. hier berichtet wird: https://www.fma.gv.at/eintritt-des-einlagensicherungsfalls-bei-der-sberbank-europe-ag/
Ich weise ausdrücklich darauf hin, dass ich eine Antwort per E-Mail an diese Adresse und nicht über ein Webportal wünsche. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 247450 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/247450/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Europäische Zentralbank
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 28. April 2022 auf Zugang zu Dokumenten d…
Von
Europäische Zentralbank
Betreff
RE: Anweisung der EZB zur Untersagung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe AG [#247450]
Datum
2. Mai 2022 15:25
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihren Antrag vom 28. April 2022 auf Zugang zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank (EZB). Ihr Antrag wurde in einem Wartesystem erfasst und wird bearbeitet, sobald die Antworten auf Ihre vorherigen Anträge vom 28. Februar 2022 und vom 9. April 2022 fertiggestellt sind. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung der EZB zur Untersagung des Geschäft…
An Europäische Zentralbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: RE: Anweisung der EZB zur Untersagung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe AG [#247450]
Datum
20. Mai 2022 10:31
An
Europäische Zentralbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung der EZB zur Untersagung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe AG“ vom 28.04.2022 (#247450) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>
Europäische Zentralbank
Sehr << Antragsteller:in >> am 23. Mai 2022 ist Ihnen die Antwort der EZB auf Ihren Antrag auf Zugang …
Von
Europäische Zentralbank
Betreff
RE: AW: RE: Anweisung der EZB zur Untersagung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe AG [#247450]
Datum
23. Mai 2022 16:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> am 23. Mai 2022 ist Ihnen die Antwort der EZB auf Ihren Antrag auf Zugang zu „allen Unterlagen und Kommunikation (z. B. E-Mails, Schreiben, Gesprächsnotizen) zur Nominierung von Isabel Schnabel in der EZB-Direktion“ zugegangen. Nach dem Abschluss der Bearbeitung des vorgenannten Antrags werden wir einen ihrer zwei weiteren anhängigen Anträge auf Zugang zu Dokumenten der EZB bearbeiten. Diese Anträge betreffen den Zugang zu „der Anweisung der EZB zur Untersagung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe AG“ und zu „allen Unterlagen/Aufstellungen (inkl. Kommunikation) zu Stützungskäufe/-verkäufe am Devisenmarkt der letzten 12 Monate“ und sind in einem Wartesystem erfasst. Wir werden diese Anträge nacheinander bearbeiten und bitten Sie um Mitteilung, welcher der zwei Anträge zuerst bearbeitet werden soll. Sobald Sie uns dies mitgeteilt haben, werden wir den ersten Antrag innerhalb von 20 Arbeitstagen im Einklang mit Artikel 7 Absatz 1 des Beschlusses EZB/2004/3 der Europäischen Zentralbank<https://eur-lex.europa.eu/legal-conte...> beantworten. Des Weiteren bestätigen wir den Eingang Ihres Zweitantrags vom 18. Mai 2022 auf Zugang zu „allen Unterlagen (z. B. Berichte, Kommunikation, Planungen) für Notfall- und Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt“. Ihre Anfrage wurde erfasst, und Sie werden gemäß Artikel 8 des Beschlusses EZB/2004/3 der Europäischen Zentralbank<https://eur-lex.europa.eu/legal-conte...> bis zum 20. Juni 2022 eine Antwort von uns erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Europäische Zentralbank
Sehr << Antragsteller:in >> wir beziehen uns auf unsere E-Mail vom 23. Mai 2022 betreffend Ihre beiden…
Von
Europäische Zentralbank
Betreff
RE: AW: RE: Anweisung der EZB zur Untersagung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe AG [#247450]
Datum
9. Juni 2022 10:03
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir beziehen uns auf unsere E-Mail vom 23. Mai 2022 betreffend Ihre beiden noch offenen Anträge auf Zugang zu Dokumenten der EZB, die in einem Wartesystem erfasst sind. Da wir auf unsere Aufforderung zur Bestätigung, welchen dieser beiden Anträge Sie zuerst beantwortet haben möchten, keine Antwort erhalten haben, werden wir zunächst Ihren Antrag auf Zugang zu „der Anweisung der EZB zur Untersagung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe AG“ bearbeiten. Gemäß Artikel 7 Absatz 1 des Beschlusses EZB/2004/3 der Europäischen Zentralbank<https://eur-lex.europa.eu/legal-conte...> werden Sie innerhalb von 20 Arbeitstagen eine Antwort erhalten. Ihr zweiter Antrag auf Zugang zu „allen Unterlagen/Aufstellungen (inkl. Kommunikation) zu Stützungskäufen/-verkäufen am Devisenmarkt der letzten 12 Monate“ wird bearbeitet, sobald die Antwort auf den ersten Antrag fertiggestellt ist. Mit freundlichen Grüßen
Europäische Zentralbank
Verlängerung der Frist zur Beantwortung Ihres Zweitantrags auf Zugang zu EZB-Dokumenten Sehr << Antragstelle…
Von
Europäische Zentralbank
Betreff
Verlängerung der Frist zur Beantwortung Ihres Zweitantrags auf Zugang zu EZB-Dokumenten
Datum
17. Juni 2022 10:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren Zweitantrag vom 18. Mai 2022 auf Zugang zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank (EZB), insbesondere zu „allen Unterlagen (z. B. Berichte, Kommunikation, Planungen) für Notfall- und Vorsorgemaßnahmen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Konflikt“. Zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass die EZB aufgrund der erhöhten Arbeitsbelastung infolge der zahlreichen Anfragen noch nicht in der Lage ist, Ihren Zweitantrag abschließend zu prüfen. Im Einklang mit Artikel 8 Absatz 2 des Beschlusses EZB/2004/3 der Europäischen Zentralbank<https://eur-lex.europa.eu/legal-conte...> hat die EZB die Frist für die Beantwortung Ihres Zweitantrags daher um 20 Arbeitstage verlängert. Wir bitten Sie, etwaige Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch diese Verzögerung entstehen, zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen
Europäische Zentralbank
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 28. April 2022 auf Zugang zu Dokumen…
Von
Europäische Zentralbank
Betreff
Verlängerung der Frist für die Beantwortung Ihres Antrags: Anweisung der EZB zur Untersagung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe AG [#247450]
Datum
7. Juli 2022 09:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr << Antragsteller:in >> wir nehmen Bezug auf Ihren Antrag vom 28. April 2022 auf Zugang zu Dokumenten der Europäischen Zentralbank (EZB). Zu unserem Bedauern müssen wir Ihnen mitteilen, dass die EZB aufgrund der erhöhten Arbeitsbelastung infolge der zahlreichen Anfragen noch nicht in der Lage war, Ihren Antrag abschließend zu prüfen. Im Einklang mit Artikel 7 Absatz 3 des Beschlusses EZB/2004/3 der Europäischen Zentralbank<https://eur-lex.europa.eu/legal-conte...> hat die EZB die Frist für die Beantwortung Ihres Antrags um 20 Arbeitstage verlängert. Wir entschuldigen uns im Voraus für etwaige Unannehmlichkeiten, die Ihnen durch diese Verzögerung entstehen. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung der EZB zur Untersagung des Geschäftsbetriebs der Sberba…
An Europäische Zentralbank Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Verlängerung der Frist für die Beantwortung Ihres Antrags: Anweisung der EZB zur Untersagung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe AG [#247450]
Datum
4. Januar 2023 10:13
An
Europäische Zentralbank
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisung der EZB zur Untersagung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe AG“ vom 28.04.2022 (#247450) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 230 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Europäische Zentralbank
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage finden Sie bitte die E-Mail der EZB vom 5. August 2022 als …
Von
Europäische Zentralbank
Betreff
RE: Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu EZB Dokumenten: Anweisung der EZB zur Untersagung des Geschäftsbetriebs der Sberbank Europe AG [#247450]
Datum
6. Januar 2023 12:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Nicht-öffentliche Anhänge:
antwortaufihrenantragaufzugangzuezbdo.eml
445,5 KB
Sehr << Antragsteller:in >> in der Anlage finden Sie bitte die E-Mail der EZB vom 5. August 2022 als Antwort auf Ihren Antrag auf Zugang zu EZB-Dokumenten vom 28. April 2022. Wir bitten Sie freundlich uns den Erhalt dieser E-mail kurz zu bestätigen. Mit freundlichen Grüßen,