Anweisung des BMI, bei Arbeitserlaubnissen für geflüchtete Menschen restriktiv zu verfahren

Eine Anweisung des BMI, bei Arbeitserlaubnissen für geflüchtete Menschen sehr restriktiv zu verfahren. Die Ausländerbehörde der Stadt Ostfildern beruft sich auf eine derartige Anweisung (darauf wird in einer mail an mich vom 16.3.2017) Bezug genommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. März 2017
  • Frist
    21. April 2017
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Ursula Zitzler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Eine Anweisung d…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Ursula Zitzler
Betreff
Anweisung des BMI, bei Arbeitserlaubnissen für geflüchtete Menschen restriktiv zu verfahren [#20737]
Datum
20. März 2017 11:52
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Eine Anweisung des BMI, bei Arbeitserlaubnissen für geflüchtete Menschen sehr restriktiv zu verfahren. Die Ausländerbehörde der Stadt Ostfildern beruft sich auf eine derartige Anweisung (darauf wird in einer mail an mich vom 16.3.2017) Bezug genommen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Ursula Zitzler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ursula Zitzler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ursula Zitzler

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Bundesministerium des Innern und für Heimat
IFG
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
IFG
Datum
23. März 2017
Status
geschwärzt
108,0 KB
1,2 MB