Anweisung des Innenministeriums zu Arbeitserlaubnissen und Ausbildungsduldungen für geflüchtete Menschen

Sehr geehrte Damen und Herren,
ich habe erfahren, dass das Innenministerium am 6. oder am 9.3.2017 eine Anweisung zu Arbeitserlaubnissen und Ausbildungsduldungen für geflüchtete Menschen an die Regierungspräsidien zur Weitergabe an nachgeodnete Behörden gesandt hat. Offensichtlich ist diese Anweisung noch nicht weitergegeben worden mit der Folge, dass Ausländerbehördem wie etwa in Ostfildern - da sie auf diese Anweisung warten - geflüchteten Menschen keine Duldungen für Arbeit und Ausbildung erteilen. Die Folge ist, dass diese Menschen zur Untätigkeit gezwungen werden und Arbeitgeber verärgert sind.
Bitte teilen Sie mir mit
1) die Inhalte der Anweisung sowie
2) den Zeitpunkt der Weitergabe des Regierungspräsidiums an die nachgeordneten Behörden.
Vielen Dank!

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    19. April 2017
  • Frist
    19. Mai 2017
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Ursula Zitzler
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Sehr geehrte D…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Ursula Zitzler
Betreff
Anweisung des Innenministeriums zu Arbeitserlaubnissen und Ausbildungsduldungen für geflüchtete Menschen [#21084]
Datum
19. April 2017 11:40
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe erfahren, dass das Innenministerium am 6. oder am 9.3.2017 eine Anweisung zu Arbeitserlaubnissen und Ausbildungsduldungen für geflüchtete Menschen an die Regierungspräsidien zur Weitergabe an nachgeodnete Behörden gesandt hat. Offensichtlich ist diese Anweisung noch nicht weitergegeben worden mit der Folge, dass Ausländerbehördem wie etwa in Ostfildern - da sie auf diese Anweisung warten - geflüchteten Menschen keine Duldungen für Arbeit und Ausbildung erteilen. Die Folge ist, dass diese Menschen zur Untätigkeit gezwungen werden und Arbeitgeber verärgert sind. Bitte teilen Sie mir mit 1) die Inhalte der Anweisung sowie 2) den Zeitpunkt der Weitergabe des Regierungspräsidiums an die nachgeordneten Behörden. Vielen Dank!
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Ursula Zitzler <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ursula Zitzler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Ursula Zitzler
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Sehr geehrte Frau Zitzler, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. April 2017, in der Sie sich wegen einer Anweisu…
Von
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Betreff
WG: Anweisung des Innenministeriums zu Arbeitserlaubnissen und Ausbildungsduldungen für geflüchtete Menschen [#21084]
Datum
24. April 2017 13:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Frau Zitzler, vielen Dank für Ihre Anfrage vom 19. April 2017, in der Sie sich wegen einer Anweisung zu Arbeitserlaubnissen und Ausbildungsduldungen für Asylbewerber an uns gewandt haben. Ich kann Ihnen mitteilen, dass eine solche Anweisung durch das Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Migration nicht ergangen ist. Freundliche Grüße

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Ursula Zitzler
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ist den eine entsprechende Anweisung in Vorbe…
An Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg Details
Von
Ursula Zitzler
Betreff
AW: WG: Anweisung des Innenministeriums zu Arbeitserlaubnissen und Ausbildungsduldungen für geflüchtete Menschen [#21084]
Datum
25. April 2017 16:59
An
Ministerium für Inneres, Digitalisierung und Kommunen Baden-Württemberg
Status
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Ist den eine entsprechende Anweisung in Vorbereitung? ... Mit freundlichen Grüßen Ursula Zitzler Anfragenr: 21084 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Ursula Zitzler << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>