Anweisung "Nicht bremsen für Fußgänger"

Anfrage an: Polizei Hamburg

Anweisung o.ä. an die Polizei, die Durchsage, die in diesem Video (https://youtu.be/v1gazl6QDtw?t=1m30s) ab 1:30 zu hören ist durchzugeben und nach dieser auch zu verfahren.

Ergebnis der Anfrage

Informationen angeblich bei der Polizei (die zuständig sei) nicht vorhanden. Stattdessen wurde eine kleine Anfrage einer Abgeordneten der Linken zur Verfügung gestellt, in der zu den wesentlichen Punkten stellungsgenommen wurde.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    17. Januar 2017
  • Frist
    18. Februar 2017
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, m…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisung "Nicht bremsen für Fußgänger" [#19932]
Datum
17. Januar 2017 14:17
An
Polizei Hamburg
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Anweisung o.ä. an die Polizei, die Durchsage, die in diesem Video (https://youtu.be/v1gazl6QDtw?t=1m30s) ab 1:30 zu hören ist durchzugeben und nach dieser auch zu verfahren.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Polizei Hamburg
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz v. 17.01.2017 Guten Tag, in Anlage erh…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz v. 17.01.2017
Datum
25. Januar 2017 11:39
Status
Warte auf Antwort
Guten Tag, in Anlage erhalten Sie die Antwort des Vorbereitungsstabes OSZE/G20 auf Ihre Anfrage v. 17.01.2017. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz v. 17.01.2017 [#19932] Sehr geehrte…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz v. 17.01.2017 [#19932]
Datum
25. Januar 2017 12:45
An
Polizei Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Antwort. Sie schreiben, dass der Vorbereitungsstab G20/OSZE zuständig ist, diese Informationen aber nicht vorliegen. In diesem Fall möchte Ich Sie bitten meine Anfrage an die Behörde/Stelle weiterzuleiten, die diese Information haben könnte oder mir diese zu nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Polizei Hamburg
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz v. 17.01.2017 [#19932] Sehr geehrtA…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz v. 17.01.2017 [#19932]
Datum
25. Januar 2017 13:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in die Polizei Hamburg leitet Anfragen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz innerhalb ihres Zuständigkeitsbereiches grundsätzlich an die zuständige Organisationseinheit, hier den Vorbereitungsstab OSZE/ G 20, weiter. Sollte die Polizei Hamburg nicht zuständig sein, wird dem Antragsteller dieses schriftlich mitgeteilt und er wird mit Kontaktdaten an die zuständige Stelle verwiesen. Dadurch hat der Antragsteller die Möglichkeit, dort seinen Antrag erneut zu stellen. Da in Ihrem Fall die Polizei Hamburg zuständig war und keine Unterlagen hier vorliegen, wird Ihr Antrag hiermit als abgeschlossen betrachtet. Mit freundlichem Gruß
<< Anfragesteller:in >>
AW: AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz v. 17.01.2017 [#19932] Sehr gee…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz v. 17.01.2017 [#19932]
Datum
25. Januar 2017 21:03
An
Polizei Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, irgendjemand der Polizei Hamburg, des Organisationsstabs OSZE/G20 oder des Bundeskriminalamts muss doch dieses Anweisung gegeben haben. Es muss doch eine Interne-Anweisung o.ä. gegeben haben, wie die "Eskortenfahrten" durchzuführen sind. Die Kollegen haben sich doch nicht spontan überlegt, dieses Verfahren anzuwenden. Ich bitte Sie hiermit mir die Informationen zur Verfügung zu stellen oder mir die Stelle/Behörde zu nennen, die diese "Eskortenfahrten" vorbereitet hat. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Polizei Hamburg
AW: AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz v. 17.01.2017 [#19932] Sehr gee…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
AW: AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz v. 17.01.2017 [#19932]
Datum
26. Januar 2017 14:55
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in der zweite Absatz Ihres Schreibens wurde als neuer Antrag nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz gewertet und wird an die zuständige Stelle weitergeleitet. Von dort erhalten Sie eine Eingangsbestätigung. Ich bitt Sie daher um etwas Geduld. Mit freundlichem Gruß
Polizei Hamburg
Ihr Antrag auf Informationszugang nach HmbTG vom 25.01.2017 Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihres Antrags a…
Von
Polizei Hamburg
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang nach HmbTG vom 25.01.2017
Datum
24. Februar 2017 10:00
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in bezüglich Ihres Antrags auf Informationszugang nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) vom 25.01.2017 erhalten Sie anliegend ein Antwortschreiben des Vorbereitungsstabs OSZE/G 20 der Polizei Hamburg sowie eine pdf-Version der Drucksache 21/7851 der Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg . Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach HmbTG vom 25.01.2017 [#19932] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Da…
An Polizei Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang nach HmbTG vom 25.01.2017 [#19932]
Datum
24. Februar 2017 12:16
An
Polizei Hamburg
Status
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für das Übersenden der kleinen Anfrage. Meine Anfrage hat sich damit erledigt. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 19932 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>