Anweisung zur Nichtweiterleitung von Telefonanrufen ausländischer Ministerkollegen

Nach Presseberichten hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier sein Büro angewiesen, keine Telefonate mit ausländischen Ministerkollegen an ihn durchzustellen, wenn dieser sich auf einer deutschen Autobahn befinde, da er der Peinlichkeit entgehen wolle, drei- bis viermal aus der Leitung zu fliegen. Ich bitte um die Zusendung dieser Anweisung an das Büro und um die Zusendung aller Dokumente, die mit der Durchstellung und Vereinbarung von Telefonaten des Bundesministers während Autobahnfahrten in Verbindung stehen.

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  • Datum
    26. November 2018
  • Frist
    28. Dezember 2018
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Mathias Schindler
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Nach Presseberic…
An Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz Details
Von
Mathias Schindler
Betreff
Anweisung zur Nichtweiterleitung von Telefonanrufen ausländischer Ministerkollegen [#34899]
Datum
26. November 2018 02:04
An
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Nach Presseberichten hat der Bundesminister für Wirtschaft und Energie Peter Altmaier sein Büro angewiesen, keine Telefonate mit ausländischen Ministerkollegen an ihn durchzustellen, wenn dieser sich auf einer deutschen Autobahn befinde, da er der Peinlichkeit entgehen wolle, drei- bis viermal aus der Leitung zu fliegen. Ich bitte um die Zusendung dieser Anweisung an das Büro und um die Zusendung aller Dokumente, die mit der Durchstellung und Vereinbarung von Telefonaten des Bundesministers während Autobahnfahrten in Verbindung stehen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Adresse entfernt >> <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Mathias Schindler

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Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Sehr geehrter Herr Schindler, auf Ihren auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) gestützten Antrag vo…
Von
Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz
Betreff
AW: Anweisung zur Nichtweiterleitung von Telefonanrufen ausländischer Ministerkollegen [#34899]
Datum
28. November 2018 09:54
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Schindler, auf Ihren auf das Informationsfreiheitsgesetz des Bundes (IFG) gestützten Antrag vom 26.11.2018 teile ich Ihnen mit, dass zu Ihrem Antrag im Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) keine amtlichen Informationen i. S. v. § 2 Nr. 1 IFG vorliegen. Der Begriff der amtlichen Information umfasst Informationen, die auf einem Datenträger verkörpert sind, also beispielsweise digital gespeicherte Informationen. Rein mündlich erteilte, nicht verkörperte Anweisungen fallen nicht hierunter. Aus diesem Grund wäre Ihr Antrag insoweit abzulehnen. Auch sind keine Dokumente, die mit der Durchstellung und Vereinbarung von Telefonaten des Bundesministers während Autobahnfahrten in Verbindung stehen, im BMWi vorhanden. Insoweit wäre Ihr Antrag daher ebenfalls abzulehnen. Vor diesem Hintergrund regt das BMWi an, dass Sie Ihren Antrag zurücknehmen. Ich wäre Ihnen dankbar, wenn Sie mir bis zum 5.12.2018 Rückmeldung geben würden, ob Sie dieser Anregung folgen möchten. Sollten wir bis dahin von Ihnen keine Nachricht erhalten, wäre ein ablehnender Bescheid zu erstellen. Mit freundlichen Grüßen