Anweisung zur Verpackung von Aufnahmeblättern/Strafzetteln
- Anfrage an:
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Genutztes Gesetz:
- Informationsfreiheitsgesetz Baden-Württemberg (LIFG)
- Status dieser Anfrage:
- Anfrage abgelehnt
- Verweigerungsgrund
- §4.1.2 Äußere und öffentliche Sicherheit
- Zusammenfassung der Anfrage
Falls vorhanden, die Vorschrift nach der Aufnahmeblätter zu Ordnungswidrigkeiten in einem Briefumschlag verpackt werden sollen, wenn diese an parkende Fahrzeuge geheftet werden.
Siehe https://twitter.com/HejBjarne/status/12…
Korrespondenz
-
Frist – 01.07.2020
- 01. Jun 2020
- Jul 2020
- Sep 2020
- Nov 2020
- Dez 2020
- 12. Feb 2021
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Anweisung zur Verpackung von Aufnahmeblättern/Strafzetteln [#187727]
- Datum
- 1. Juni 2020 23:50
- An
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Anweisung zur Verpackung von Aufnahmeblättern/Strafzetteln [#187727]
- Datum
- 15. Juni 2020 15:39
- An
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Betreff
- Anweisung zur Verpackung von Aufnahmeblättern/Strafzetteln [#187727]
- Datum
- 16. Juni 2020 08:00
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Anweisung zur Verpackung von Aufnahmeblättern/Strafzetteln [#187727]
- Datum
- 27. Juni 2020 15:13
- An
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Anweisung zur Verpackung von Aufnahmeblättern/Strafzetteln [#187727]
- Datum
- 2. Juli 2020 08:14
- An
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Betreff
- AW: Anweisung zur Verpackung von Aufnahmeblättern/Strafzetteln [#187727] - Anfrage nach LIFG des Herrn Antragsteller/in
- Datum
- 3. Juli 2020 11:06
- Status
- Warte auf Antwort
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- Am 3. Juli 2020 11:08:
-
Was soll das bitte für eine Antwort sein? Da steht einfach mal gar nichts inhaltliches.
- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Anweisung zur Verpackung von Aufnahmeblättern/Strafzetteln [#187727] - Anfrage nach LIFG des Herrn Antragsteller/in [#187727]
- Datum
- 3. Juli 2020 11:35
- An
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Anweisung zur Verpackung von Aufnahmeblättern/Strafzetteln [#187727] - Anfrage nach LIFG des Herrn Antragsteller/in [#187727]
- Datum
- 3. Juli 2020 12:34
- An
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Betreff
- AW: Anweisung zur Verpackung von Aufnahmeblättern/Strafzetteln [#187727] - Anfrage nach LIFG des Herrn Antragsteller/in [#187727]
- Datum
- 8. Juli 2020 14:19
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Betreff
- WG: 2020 07 08 Eingangsbestätigung: Anweisung zur Verpackung von Aufnahmeblättern/Strafzetteln [#187727] - Anfrage nach LIFG des [geschwärzt] [#187727]
- Datum
- 28. Juli 2020 11:28
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Anweisung zur Verpackung von Aufnahmeblättern/Strafzetteln“ [#187727] [#187727]
- Datum
- 28. Juli 2020 12:00
- An
- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Automatische Antwort: Vermittlung bei Anfrage „Anweisung zur Verpackung von Aufnahmeblättern/Strafzetteln“ [#187727] [#187727]
- Datum
- 28. Juli 2020 12:00
- Status
- Warte auf Antwort
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Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
- Von
- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Ihre E-Mail vom 28. Juli 2020
- Datum
- 8. Dezember 2020 09:46
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Ihre E-Mail vom 28. Juli 2020 [#187727]
- Datum
- 8. Dezember 2020 10:49
- An
- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Automatische Antwort: Ihre E-Mail vom 28. Juli 2020 [#187727]
- Datum
- 8. Dezember 2020 10:49
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller/in >>
- Betreff
- AW: Ihre E-Mail vom 28. Juli 2020 [#187727]
- Datum
- 8. Dezember 2020 10:53
- An
- Polizeipräsidium Karlsruhe
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragter für Datenschutz und Informationsfreiheit Baden-Württemberg
- Betreff
- Informationsfreiheit
- Datum
- 12. Februar 2021 06:39
- Status
- Anfrage abgeschlossen
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- Am 18. Februar 2021 07:14:
-
Der Grundsatz der Aktenförmigkeit der Verwaltung gilt nicht mehr?
- Am 19. Februar 2021 08:35:
-
doch, er gilt. Aber den müsstest Du bei der Dienstaufsicht geltend machen.