Anweisung/Anordnungen/Schriftverkehr bezüglich

Anordnungen/Anweisungen/Kritik/Rechtseinschätzungen gegenüber der Stadt Karlsruhe bezüglich der Duldung von Gehwegparken.
Ich bezieh mich dabei insbesondere auf den Hinweis der Stadt Karlsruhe auf der Webpräsenz. Dort steht "Das Regie­rungs­prä­si­di­um ­Karls­ruhe und das Verkehrs­mi­nis­te­rium des Landes fordern die Stadt auf, die Karlsruher Praxis zu beenden und die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung konsequent durch­zu­set­zen."
https://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/automobil/gehwegparken/ahndung.de

Soweit es dazu ein oder mehrere konkrete Schreiben gibt in dem die Stadt zum Beenden der Praxis aufgefordert wird inkl. der entsprechenden Rechtseinschätzung, würden mir diese ausreichen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Juni 2019
  • Frist
    1. Juli 2019
  • 2 Follower:innen
Stephan Voeth
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anordnung…
An Regierungspräsidium Karlsruhe Details
Von
Stephan Voeth
Betreff
Anweisung/Anordnungen/Schriftverkehr bezüglich [#147974]
Datum
1. Juni 2019 23:09
An
Regierungspräsidium Karlsruhe
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anordnungen/Anweisungen/Kritik/Rechtseinschätzungen gegenüber der Stadt Karlsruhe bezüglich der Duldung von Gehwegparken. Ich bezieh mich dabei insbesondere auf den Hinweis der Stadt Karlsruhe auf der Webpräsenz. Dort steht "Das Regie­rungs­prä­si­di­um ­Karls­ruhe und das Verkehrs­mi­nis­te­rium des Landes fordern die Stadt auf, die Karlsruher Praxis zu beenden und die Stra­ßen­ver­kehrs­ord­nung konsequent durch­zu­set­zen." https://www.karlsruhe.de/b3/verkehr/automobil/gehwegparken/ahndung.de Soweit es dazu ein oder mehrere konkrete Schreiben gibt in dem die Stadt zum Beenden der Praxis aufgefordert wird inkl. der entsprechenden Rechtseinschätzung, würden mir diese ausreichen.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Stephan Voeth << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Stephan Voeth
Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr geehrter Herr Voeth, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich an das zuständige Fachreferat weitergeleitet habe…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: Anweisung/Anordnungen/Schriftverkehr bezüglich [#147974]
Datum
3. Juni 2019 08:39
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Voeth, vielen Dank für Ihre Anfrage, die ich an das zuständige Fachreferat weitergeleitet habe. Von dort werden Sie weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Regierungspräsidium Karlsruhe
Sehr geehrter Herr Voeth, Ihre Anfrage wurde innerhalb des Regierungspräsidiums Karlsruhe an das Referat 16 (Poli…
Von
Regierungspräsidium Karlsruhe
Betreff
AW: Anweisung/Anordnungen/Schriftverkehr bezüglich [#147974]
Datum
7. Juni 2019 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Voeth, Ihre Anfrage wurde innerhalb des Regierungspräsidiums Karlsruhe an das Referat 16 (Polizeirecht sowie höhere Straßenverkehrsbehörde) zur zuständigen Bearbeitung weiter geleitet. Nach Sichtung unserer Akten kann ich Ihnen mitteilen, dass die langjährige Duldung des sog. Gehwegparkens seitens der Stadt Karlsruhe zunächst mit Schreiben vom 19.04.2012 der seinerzeitigen Staatssekretärin im Ministerium für Verkehr und Infrastruktur des Landes Baden-Württemberg, Frau Gisela Splett, als rechtswidrige Praxis beanstandet wurde. Dieses Schreiben an den damaligen OB der Stadt Karlsruhe, Herrn Heinz Fenrich, füge ich als Anlage bei. Das Regierungspräsidium Karlsruhe (RP) wurde von diesem Schreiben informiert und eingebunden. Schriftliche Anweisungen an die Stadt Karlsruhe seitens des RP existieren nicht, die Stadt wurde in den folgenden Jahren vom RP jedoch immer wieder an die Einhaltung der StVO hinsichtlich des Parkens erinnert und erhielt daraufhin auch die Rückmeldung, dass ein Konzept zum sog. Gehwegparken entwickelt werde. Dieses Konzept ist zwischenzeitlich umgesetzt, nach ganz aktueller Presseberichterstattung (BNN = Badische Neueste Nachrichten vom 7. Juni 2019) benötige das Stadtplanungsamt, Bereich Verkehr, der Stadt Karlsruhe noch das Jahr 2019 für eine Evaluation des Projekts "Gehwegparken/Faires Parken". Ich hoffe, ich konnte Ihnen damit weiterhelfen. Freundliche Grüße