Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG

interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll.

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    6. März 2019
  • Frist
    9. Mai 2019
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Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: interne Anweisungen…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
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Betreff
Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60174]
Datum
6. März 2019 10:21
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem NUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 des Niedersächsischen Umweltinformationsgesetzes (NUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Ihre Anfrage auf fragdenstaat.de Sehr geehrtAntragsteller/in die in den Anträgen angefragten Lebensmittelunterneh…
Sehr geehrtAntragsteller/in die in den Anträgen angefragten Lebensmittelunternehmer sind Beteiligte im Sinne des § 28 Verwaltungsverfahrensgesetzes. Eine Anhörung im Rahmen der Anfragen über das Portal "fragdenstaat.de<http://fragdenstaat.de>" ist daher rechtsstaatlich geboten. Sämtliche in § 28 Abs. 2 genannten Gründe von einer Anhörung abzusehen, treffen bei den bei uns gestellten Anträge nach dem Verbraucherinformationsgesetz (VIG) nicht zu. Weitere Gründe, die zum Absehen vom Recht der Anhörung führen könnten, sind bislang weder vorgetragen noch ersichtlich. Sofern dies auch künftig der Fall ist, werden wir die betroffenen Lebensmittelunternehmer im Rahmen einer Anfrage über das Portal "fragdenstaat.de<http://fragdenstaat.de>" weiterhin nach § 2 Abs. 1 VIG anhören. Mit freundlichen Grüßen
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AW: Ihre Anfrage auf fragdenstaat.de [#60174] Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die zügige Rück…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
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Betreff
AW: Ihre Anfrage auf fragdenstaat.de [#60174]
Datum
20. März 2019 14:55
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die zügige Rückmeldung. Inwieweit wird in die Rechte der Betriebe gemäß §28 VwVfG Abs. 1 eingegriffen? Warum liegt kein öffentliches Interesse gemäß §28 VwVfG Abs. 3 vor? Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre Anfrage auf fragdenstaat.de [#60174] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
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Betreff
AW: Ihre Anfrage auf fragdenstaat.de [#60174]
Datum
24. April 2019 10:56
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ vom 06.03.2019 (#60174) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 4 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre Anfrage auf fragdenstaat.de [#60174] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „An…
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Betreff
AW: Ihre Anfrage auf fragdenstaat.de [#60174]
Datum
31. Mai 2019 07:43
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ vom 06.03.2019 (#60174) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 22 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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AW: Ihre Anfrage auf fragdenstaat.de [#60174] Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „An…
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Betreff
AW: Ihre Anfrage auf fragdenstaat.de [#60174]
Datum
7. Juni 2019 09:07
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ vom 06.03.2019 (#60174) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 29 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in am 06. März 2019 stellte ich an die Abteilung Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten …
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
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Via
Briefpost
Betreff
Anfrage "Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG"
Datum
7. Juni 2019
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
Sehr geehrteAntragsteller/in am 06. März 2019 stellte ich an die Abteilung Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten der Stadt Hannover eine Anfrage über "interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll." Diese Anfrage wurde leider nicht umfänglich klärend beantwortet, sodass ich mich mit Rückfragen erneut an die Abteilung wandte. Auf diese Rückfrage vom 20. März und Statusabfragen vom 24. April und 31. Mai habe ich keinerlei Reaktion des Amtes erhalten, sodass ich mich nun an Sie zur Klärung des Sachverhaltes wende. Die bisherige Kommunikation finden Sie im Anhang. Mit freundlichen Grüßen,
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ vom 06.03.2…
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Betreff
AW: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60174]
Datum
14. Juni 2019 10:14
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ vom 06.03.2019 (#60174) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 36 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ vom 06.03.2…
An Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten Details
Von
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Betreff
AW: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60174]
Datum
24. Juni 2019 07:38
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ vom 06.03.2019 (#60174) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 46 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ vom 06.03.2…
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Betreff
AW: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60174]
Datum
26. August 2019 09:21
An
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ vom 06.03.2019 (#60174) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 115 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60174 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben auf Ihre unten genannte Anfrage vom 06.03.2019 per Mail am 15.08.2019 gean…
Von
Landeshauptstadt Hannover - Gewerbe- und Veterinärangelegenheiten
Betreff
AW: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60174]
Datum
9. September 2019 12:59
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in wir haben auf Ihre unten genannte Anfrage vom 06.03.2019 per Mail am 15.08.2019 geantwortet. Unsere Antwort wurde an die E-Mail-Adresse versandt, über welche Sie uns Ihre Erinnerung vom 07.06.2019 zugesandt haben. Ihre Anfrage vom 06.03.2019 wurde durch uns somit bereits beantwortet. Mit freundlichen Grüßen