Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG

interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll.

Ergebnis der Anfrage

Angeblich liegt dem Landkreis Lippe eine schriftliche Anweisung nicht vor, obwohl alle anderen Kreise in NRW eine solche erhalten haben.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    6. März 2019
  • Frist
    21. Mai 2019
  • 0 Follower:innen
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Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60162]
Datum
6. März 2019 09:54
An
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ vom 06.03…
An Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60162]
Datum
18. April 2019 09:35
An
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ vom 06.03.2019 (#60162) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in eine derartige Anfrage liegt hier nicht vor. Freundliche Grüße
Von
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
WG: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60162]
Datum
18. April 2019 14:09
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in eine derartige Anfrage liegt hier nicht vor. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie unter https://fragdenstaat.de/a/60162 sehen können, wurde am 6. März 2019 …
An Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: WG: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60162]
Datum
24. April 2019 10:06
An
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, wie Sie unter https://fragdenstaat.de/a/60162 sehen können, wurde am 6. März 2019 die Anfrage erfolgreich an Sie versendet. Hier nochmals die Anfrage, um deren Bearbeitung ich bitte: "Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in" Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ vom 06.03.2…
An Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
AW: WG: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60162]
Datum
21. Mai 2019 11:22
An
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ vom 06.03.2019 (#60162) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 11 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nor…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ [#60162] [#60162]
Datum
5. Juni 2019 13:36
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/60162 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil ich bisher keine Antwort auf die Anfrage erhalten habe. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anhänge: - 60162.pdf Anfragenr: 60162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.06.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informa…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ [#60162] [#60162]
Datum
5. Juni 2019 15:34
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Der Eingang Ihrer E-Mail vom 05.06.2019 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
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Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ vom 06.03.2…
An Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ [#60162] [#60162]
Datum
13. Juni 2019 07:40
An
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ vom 06.03.2019 (#60162) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 34 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in hier wurde entschieden, den Beteiligten grundsätzlich im Anhörverfahren Gelegenheit …
Von
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
WG: WG: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60162]
Datum
13. Juni 2019 12:19
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in hier wurde entschieden, den Beteiligten grundsätzlich im Anhörverfahren Gelegenheit zur Äußerung zu geben. In meinem Abwägungsprozess zur Herausgabe der Informationen habe ich zugunsten des Unternehmers entschieden, wohl wissend, dass es für den Antragsteller eine zeitliche Verzögerung bedeuten kann. Es lagen bisher keine Gründe vor, von diesem - im Rechtsstaat üblichen - Verwaltungsverfahren abzuweichen und von einer Anhörung abzusehen. Freundliche Grüße
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die zeitnahe Antwort. Leider fehlen immer noch die internen Anweisu…
An Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: WG: WG: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60162]
Datum
14. Juni 2019 09:07
An
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für die zeitnahe Antwort. Leider fehlen immer noch die internen Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie vermissen "die internen Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenübe…
Von
Landkreis Lippe - FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz
Betreff
AW: WG: WG: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60162]
Datum
19. Juni 2019 13:22
Status
Warte auf Antwort
image001.jpg
2,4 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in Sie vermissen "die internen Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG". In meiner Mail vom 13.06.2019 hatte ich mich dazu geäußert. Gern teile ich Ihnen noch einmal mit, dass hier entschieden wurde, den Beteiligten grundsätzlich im Anhörverfahren Gelegenheit zur Äußerung zu geben. In meinem Abwägungsprozess zur Herausgabe der Informationen habe ich zugunsten des Unternehmers entschieden, wohl wissend, dass es für den Antragsteller eine zeitliche Verzögerung bedeuten kann. In meiner Funktion als Fachgebietsleiterin habe ich meine Entscheidung als interne Verfahrensanweisung/Vorgabe in meinem Fachgebiet kommuniziert. Meiner internen Anweisung/Vorgabe wird Folge geleistet, da bisher keine Gründe vorliegen, von diesem - im Rechtsstaat üblichen - Verwaltungsverfahren abzuweichen und von einer Anhörung abzusehen. Freundliche Grüße
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1.4.2019 ggü. dem Landkreis Lippe Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-West…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1.4.2019 ggü. dem Landkreis Lippe
Datum
26. Juni 2019 11:46
Status
Anfrage abgeschlossen
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1.4.2019 ggü. dem Landkreis Lippe Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-5884/19 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre o.g. E-Mail, mit der Sie mich bei Ihrer o.g. Informationszugangsanfrage um Vermittlung bitten. In der Zwischenzeit haben Sie zwei Rückmeldung durch den Landkreis erhalten, wie ich auf der Seite von fragdenstaat sehen konnte. Beide Antworten sind jeweils mit einem Anhang versehen, den ich jedoch nicht öffnen konnte. Bitte teilen Sie mir mit, ob Sie an Ihrem Vermittlungsersuchen festhalten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1.4.2019 ggü. dem Landkreis Lippe [#60162] Sehr geehrteAntragsteller/in
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1.4.2019 ggü. dem Landkreis Lippe [#60162]
Datum
27. Juni 2019 11:27
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Rückmeldung. Der Anhang beinhaltet das Logo des Landkreises als Bilddatei und wurde wegen Belanglosigkeit nicht veröffentlicht. Ich bitte Sie die Vermittlung aufrechtzuerhalten. Der Landkreis hat bisher noch keine Anweisungen zur Verfügung gestellt. Diese müssen aber vorhanden sein, da alle Behörden in NRW, die Anfragen zum LFBG und VIG erhalten, eine solche bekommen haben. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60162 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz: Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Zusendung der i…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz: Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Zusendung der internen Anweisung zur Bearbeitung von LFGB- und VIG-Anträgen vom 6.3.2019
Datum
2. Juli 2019 09:34
Status
Warte auf Antwort
Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Zusendung der internen Anweisung zur Bearbeitung von LFGB- und VIG-Anträgen vom 6.3.2019 Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-588419 ________________________________ Sehr geehrteAntragsteller/in Herr Antragsteller/in hat sich nach § 13 Abs. 2 IFG NRW an mich gewandt und mitgeteilt, bei Ihnen den o.g. Antrag auf Informationszugang gestellt zu haben. Bislang habe er von Ihnen zwar die grundsätzliche Vorgehensweise bei der Bearbeitung solcher Anträge erläutert bekommen, jedoch stünde noch die Zusendung der konkreten Anweisung aus. Hierzu bitte ich Sie unter Berücksichtigung nachstehender Ausführungen um Stellungnahme. Gemäß § 5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW darf vom Wunsch des Antragstellers, die Information in einer bestimmten Art zu erhalten, nur abgewichen werden, wenn dafür ein wichtiger Grund vorliegt. In seinem Antrag begehrt Herr Antragsteller/in die Zusendung einer Anweisung. Auch wenn Sie dem Antragsteller bereits den sinngemäßen Inhalt der Anweisung mitgeteilt haben, wäre eine solche Anweisung in Schriftform - soweit sie bei Ihnen vorliegen sollte - zu übersenden bzw. der wichtige Grund für das Abweichen zu erläutern. Gemäß § 5 Abs. 2 Satz 1 IFG NRW soll die Information unverzüglich, spätestens innerhalb eines Monats nach Antragstellung, zugänglich gemacht werden. Ich bitte daher um kurzfristige Mitteilung, wie Sie weiter verfahren werden. Ich habe dem Antragsteller eine Kopie meines Auskunftsersuchens zur Information noch nicht übersandt. Bei Anfrage, werde ich diese jedoch an Ihn weiterleiten, da er hierauf einen Anspruch hat. Ferner weise ich darauf hin, dass er ggf. einen Anspruch auf Zugang zu Ihrer Stellungnahme haben könnte. Wenn Sie gegen die Übersendung Ihrer Stellungnahme an den Antragsteller Bedenken haben, bitte ich um Mitteilung. Mit freundlichen Grüßen

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WG: FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz: Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Zusendung d…
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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
WG: FG Veterinärangelegenheiten, Verbraucherschutz: Antrag Herrn Antragsteller/in Antragsteller/in auf Zusendung der internen Anweisung zur Bearbeitung von LFGB- und VIG-Anträgen vom 6.3.2019
Datum
11. Juli 2019 12:24
Status
Anfrage abgeschlossen
image002.jpg
2,4 KB


Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfahlen (IFG NRW) Aktenzeichen: 209.2.3.2.10-588419 Sehr geehrteAntragsteller/in wie Sie aus der unten weitergeleiteten Antwort sehen können, liegt die von Ihnen beantragte Information bei der um Auskunft ersuchten Stelle nicht vor. Zugang kann jedoch nur zu vorhandenen Informationen gewährt werden, eine Informationsbeschaffungspflicht seitens der Behörde besteht nicht. Mit freundlichen Grüßen