Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG
interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll.
Ergebnis der Anfrage
Angeblich gibt es keine solchen Anweisungen, obwohl andere Städte über den NRW-Städtetag solche erhalten haben.
Information nicht vorhanden
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Datum6. März 2019
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21. Mai 2019
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60171]
- Datum
- 6. März 2019 10:14
- An
- StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
- Status
- Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
- Betreff
- Ihre Anfrage vom 06.03.2019
- Datum
- 1. April 2019 12:40
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage vom 06.03.2019 [#60171]
- Datum
- 8. April 2019 16:15
- An
- StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage vom 06.03.2019 [#60171]
- Datum
- 8. April 2019 16:34
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage vom 06.03.2019 [#60171]
- Datum
- 8. April 2019 16:41
- An
- StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage vom 06.03.2019 [#60171]
- Datum
- 10. April 2019 12:34
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage vom 06.03.2019 [#60171]
- Datum
- 17. April 2019 10:03
- An
- StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihre Anfrage vom 06.03.2019 [#60171]
- Datum
- 31. Mai 2019 07:44
- An
- StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ [#60171] [#60171]
- Datum
- 7. Juni 2019 08:58
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- AW: Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ [#60171] [#60171]
- Datum
- 7. Juni 2019 10:52
- Status
- Warte auf Antwort
Empfangsbestätigung
Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60171]
- Datum
- 17. Juni 2019 07:29
- An
- StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60171]
- Datum
- 24. Juni 2019 07:39
- An
- StädteRegion Aachen - Amt für Verbraucherschutz, Tierschutz und Veterinärwesen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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- Von
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Betreff
- Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1.4.2019 ggü. der Städteregion Aachen
- Datum
- 26. Juni 2019 14:34
- Status
- Warte auf Antwort
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- Von
- << Anfragesteller:in >>
- Betreff
- AW: Ihr Antrag auf Informationszugang vom 1.4.2019 ggü. der Städteregion Aachen [#60171]
- Datum
- 27. Juni 2019 11:22
- An
- Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
- Status
- E-Mail wurde erfolgreich versendet.
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