Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG

interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll.

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  • Datum
    6. März 2019
  • Frist
    9. April 2019
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Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: interne Anwei…
An Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
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Betreff
Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60172]
Datum
6. März 2019 10:16
An
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFBG und VIG. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFBG von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ vom 06.03…
An Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60172]
Datum
18. April 2019 09:36
An
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG“ vom 06.03.2019 (#60172) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 10 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 60172 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>

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Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Email vom 06.03.2019 baten Sie um Übersendung diverser Unterlagen (Vorgaben…
Von
Landkreis Hochtaunuskreis - Amt für Veterinärwesen und Verbraucherschutz
Betreff
AW: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFBG [#60172]
Datum
23. April 2019 08:13
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in mit Ihrer Email vom 06.03.2019 baten Sie um Übersendung diverser Unterlagen (Vorgaben, Anweisungen, etc.) zum Verbraucherinformationsgesetz (VIG). Da bei meiner Behörde solche Unterlagen nicht vorliegen, konnten Ihnen solche Unterlagen auch nicht übersandt werden. Insoweit melden wir zu Ihrer Anfrage: F e h l a n z e i g e Wir bitten die eigetretene Verzögerung zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen