Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFGB

interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFGB und VIG. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFGB von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll.

Ergebnis der Anfrage

Der Kreis Gütersloh beharrt auf einer Anhörung der Betriebe, über die Auskunft gegeben werden soll, obwohl das VIG dies nicht zwingend vorsieht.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    31. Januar 2019
  • Frist
    2. März 2019
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFGB [#53894]
Datum
31. Januar 2019 12:16
An
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFGB und VIG. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFGB von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag nach 1. dem IFG NRW, 2. dem UIG NRW, 3. dem VIG sowie 4. auf Überse…
Von
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFGB [#53894]
Datum
4. Februar 2019 10:09
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in auf Ihren Antrag nach 1. dem IFG NRW, 2. dem UIG NRW, 3. dem VIG sowie 4. auf Übersendung interner Anweisungen, Vorgaben o. ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFGB und VIG und 5. zur Entscheidung über die Anhörung Dritter vor Weitergabe von Informationen teile ich Ihnen Folgendes mit: zu 1.: Anträge nach §§ 2, 4, 5 IFG NRW müssen nach § 5 Abs. 1 S. 3 IFG NRW hinreichend bestimmt sein und insbesondere erkennen lassen, auf welche Informationen sie gerichtet sind. Dies war hier nicht gegeben. zu 2.: Anträge nach dem UIG stellen Sie bitte bei der Abteilung Umwelt des Kreises Gütersloh. Ich gehe davon aus, dass auch solche Anträge konkretisiert sein müssen. zu 3.: Auch ein Antrag nach § 2 Abs. 1 VIG muss konkret erkennen lassen, welche Information der Antragsteller begehrt. zu 4.: Bezüglich der Übersendung interner Anweisungen zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFGB und VIG wenden Sie sich bitte gezielt an das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW Leibnitzstr. 10 45659 Recklinghausen oder an das Ministerium für Umwelt, Landwirtschaft, Natur und Verbraucherschutz NRW Schwannstr. 3 40476 Düsseldorf. zu 5.: Auf eine Anhörung nach § 28 VwVfG NRW kann nur verzichtet werden, wenn der Dritte (derjenige, über den die Auskunft erteilt werden soll) nicht in seinen Rechten verletzt ist. Das ist z. B. dann der Fall, wenn es nicht zu Abweichungen in irgendeiner Form kam, was aber immer im Einzelfall geprüft werden muss. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Informationen. Schade, dass Sie das VIG zu Ungunsten der …
An Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFGB [#53894]
Datum
4. Februar 2019 10:59
An
Kreis Gütersloh - Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> vielen Dank für die Informationen. Schade, dass Sie das VIG zu Ungunsten der Verbraucher auslegen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 53894 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>