Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFGB

interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFGB und VIG. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFGB von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    1. Februar 2019
  • Frist
    1. April 2019
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Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: interne Anweis…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFGB [#54496]
Datum
1. Februar 2019 15:09
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
interne Anweisungen, Vorgaben o.Ä. zum Verhalten gegenüber Anfragen zum LFGB und VIG. Insbesondere zur Entscheidung, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFGB von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
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Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFGB“ vom 01.02…
An Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFGB [#54496]
Datum
4. März 2019 11:10
An
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFGB“ vom 01.02.2019 (#54496) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 54496 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Das Landratsamt ist am 04. + 05. März 2019 geschlossen ! Sie erreichen das Amt für Veterinärwesen und Lebensmitte…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
Automatische Antwort: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFGB [#54496]
Datum
4. März 2019 11:10
Status
Warte auf Antwort
Das Landratsamt ist am 04. + 05. März 2019 geschlossen ! Sie erreichen das Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung wieder am 06. März 2019.

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Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.02.2019. Uns liegen keinerlei Vorgaben hinsichtl…
Von
Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis - Amt für Veterinärwesen und Lebensmittelüberwachung
Betreff
AW: Anweisungen bzgl. Anfragen zum LFGB [#54496]
Datum
27. März 2019 10:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage vom 01.02.2019. Uns liegen keinerlei Vorgaben hinsichtlich einer Entscheidung vor, dass, obwohl lt. §5 Absatz 1 VIG bei Anfragen bzgl. LFGB von einer Anhörung abgesehen werden kann, diese trotzdem durchgeführt werden soll. Daher wird jeder Fall einzeln betrachtet. Eine Rolle bei der Einzelfallbetrachtung und Interessensabwägung spielt jedoch, dass von unserer Seite aus die sog. Ausschluss- und Beschränkungsgründe nach § 3 VIG, wie z.B. laufende Verfahren nicht von vornherein ausgeschlossen werden können bzw. wir hierüber ggf. keine Kenntnis haben. Wir bitten, die verspätete Antwort auf Ihre Anfrage zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen