Anweisungen für das Lagezentrum; Fall Rahaf Mohammed

- Dienstanweisungen o.ä. für das Lagezentrum, welche Medien auszuwerten sind und bei welcher Art von Ereignissen übergeordnete Entscheidungsträger zu informieren sind.
- Wann hat das Lagezentrum zuerst Kenntnis vom Fall der saudischen Staatsangehörigen Rahaf Mohammed Mutlaq Alqunun erhalten (vgl. Medienberichte), die auf dem internationalen Flughafen von Bangkok festgehalten wird und in einem Flug von Kuwait Airways abgeschoben werden soll, und wie wurde mit dieser Information verfahren?

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    7. Januar 2019
  • Frist
    9. Februar 2019
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Jens Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Dienstanweisun…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Jens Müller
Betreff
Anweisungen für das Lagezentrum; Fall Rahaf Mohammed [#35597]
Datum
7. Januar 2019 01:48
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Dienstanweisungen o.ä. für das Lagezentrum, welche Medien auszuwerten sind und bei welcher Art von Ereignissen übergeordnete Entscheidungsträger zu informieren sind. - Wann hat das Lagezentrum zuerst Kenntnis vom Fall der saudischen Staatsangehörigen Rahaf Mohammed Mutlaq Alqunun erhalten (vgl. Medienberichte), die auf dem internationalen Flughafen von Bangkok festgehalten wird und in einem Flug von Kuwait Airways abgeschoben werden soll, und wie wurde mit dieser Information verfahren?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Müller <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >>
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Jens Müller
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen für das Lagezentrum; Fall Raha…
An Presse- und Informationsamt der Bundesregierung Details
Von
Jens Müller
Betreff
AW: Anweisungen für das Lagezentrum; Fall Rahaf Mohammed [#35597]
Datum
3. März 2019 14:11
An
Presse- und Informationsamt der Bundesregierung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, auf meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen für das Lagezentrum; Fall Rahaf Mohammed“ vom 07.01.2019 (#35597) habe ich bisher keine Antwort erhalten. Da sich mein Informationsinteresse inzwischen erledigt habe, ziehe ich die Anfrage hiermit zurück. Mit freundlichen Grüßen Jens Müller Anfragenr: 35597 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >>