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Anweisungen, Handlungsempfehlungen u. Ä. zur Nichtbearbeitung/-annahme von Beschwerden im Hinblick auf Hinweise zu antisemitischen Vorfällen an der GGS Garthestr. in Köln Riehl in den Schuljahren 17/18 und 18/19

Sehr geehrte Damen und Herren

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Anweisungen, Handlungsempfehlungen u. Ä. zur Nichtbearbeitung und Nichtannahme von Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden gem. §§ 36-37 bzw. § 39 der GO für Bezirksregierungen im Hinblick auf Hinweise zu antisemitischen Vorfällen an der GGS Garthestr. in Köln Riehl in den Schuljahren 2017/18 und 2018/19.

Ich bin mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    9. November 2018
  • Frist
    11. Dezember 2018
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anweisungen, Handlungsempfehlungen u. Ä. zur Ni…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisungen, Handlungsempfehlungen u. Ä. zur Nichtbearbeitung/-annahme von Beschwerden im Hinblick auf Hinweise zu antisemitischen Vorfällen an der GGS Garthestr. in Köln Riehl in den Schuljahren 17/18 und 18/19 [#34462]
Datum
9. November 2018 01:38
An
Bezirksregierung Köln
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren bitte senden Sie mir Folgendes zu: Anweisungen, Handlungsempfehlungen u. Ä. zur Nichtbearbeitung und Nichtannahme von Dienst- und Fachaufsichtsbeschwerden gem. §§ 36-37 bzw. § 39 der GO für Bezirksregierungen im Hinblick auf Hinweise zu antisemitischen Vorfällen an der GGS Garthestr. in Köln Riehl in den Schuljahren 2017/18 und 2018/19. Ich bin mit der Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen
Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Bezirksregierung Köln
Anfrage nach dem IFG
Von
Bezirksregierung Köln
Betreff
Anfrage nach dem IFG
Datum
9. November 2018 08:29
Status
Warte auf Antwort

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<< Anfragesteller:in >>
9. November 2018; AW: Anfrage nach dem IFG [#34462] Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie verbindlichen Dank f…
An Bezirksregierung Köln Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
9. November 2018; AW: Anfrage nach dem IFG [#34462]
Datum
9. November 2018 16:19
An
Bezirksregierung Köln
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, haben Sie verbindlichen Dank für diese (nicht nur am 9. November 2018) außerordentlich zitierwürdige Mitteilung, in der Sie (wenngleich ohne obligatorische Aufklärung über meine Rechte und Ihre Pflichten nach der DSGVO-EU) eine Gebühr von 10 bis 100 € für die Bearbeitung ausgerechnet der o. g. Anfrage in Aussicht stellen. Ich verweise jedoch im sachlichen Zusammenhang mit dem Inhalt der Anfrage neben Art 17 iVm Art. 3 Abs. 1 GG darauf, dass Sie, wie eine Recherche ergeben hat, auch bei bekannter Anschrift mit bürgerlichen Namen Beschwerden und Hinweise auf antisemitische Vorfälle offenkundig nicht bearbeiten. Jetzt suggerieren Sie auf fragdenstaat.de, Sie wollten den Namen und die Anschrift für die Zusendung des Gebührenbescheids abwarten. Ich warte derweil darauf, dass Sie zunächst einmal Ihre Pflichten ernstnehmen und mich über Ihre Pflichten und die Aufsicht nach der DSGVO-EU informieren, zudem über meine Rechte. Erlauben Sie eine formlose Verständnisfrage aus Anlass Ihrer Mitteilung vom 9. November: Sind Sie gegen jeden Antisemitismus? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34462 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
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