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Anweisungen, Handruchungen oder Unterlagen zum Umgang mit IFG-Anfragen, sowie Statistik über diese

Anfrage an: Bezirksamt Spandau

Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz,

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

* behördeninterne Anweisungen, Handruchungen oder Unterlagen zum Umgang mit IFG-Anfragen und
* eine Statistik nach dem Muster der schrifltichen Anfrage 18/10 410 über diese.

Aus der Antwort auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Schrader geht hervor, dass Ihre Behörde dem Senat von Berlin nicht bei der Beantwortung der Anfrage zugearbeitet hat [1].

Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.

Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten.

Vielen Dank für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

[1] https://kleineanfragen.de/berlin/18/10410-das-informationsfreiheitsgesetz-in-der-praxis-bilanz-2016

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    6. April 2017
  • Frist
    9. Mai 2017
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
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An Bezirksamt Spandau Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisungen, Handruchungen oder Unterlagen zum Umgang mit IFG-Anfragen, sowie Statistik über diese [#20972]
Datum
6. April 2017 15:40
An
Bezirksamt Spandau
Status
Warte auf Antwort
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: * behördeninterne Anweisungen, Handruchungen oder Unterlagen zum Umgang mit IFG-Anfragen und * eine Statistik nach dem Muster der schrifltichen Anfrage 18/10 410 über diese. Aus der Antwort auf die schriftliche Anfrage des Abgeordneten Schrader geht hervor, dass Ihre Behörde dem Senat von Berlin nicht bei der Beantwortung der Anfrage zugearbeitet hat [1]. Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [1] https://kleineanfragen.de/berlin/18/10410-das-informationsfreiheitsgesetz-in-der-praxis-bilanz-2016 Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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