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Anweisungen, Meldungen u.Ä zur Nichtbearbeitung/-annahme von Beschwerden gem. §§36-39 der GO f. Bezirksregierungen & insbes. zu Hinweisen auf antisemitische Vorfälle an GGS Garthestr in Köln in den Schuljahren17/18, 18/19

Anweisungen, Handlungsempfehlungen, Einzelmeldungen u. Ä. zur Nichtbearbeitung und Nichtannahme von Beschwerden gem. §§ 36-37 bzw. § 39 der GO für Bezirksregierungen generell und insbesondere auch im Hinblick auf Hinweise zu antisemitischen Vorfällen an der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln Riehl in den Schuljahren 2017/18 und 2018/19.

Ich bin mit der etwaigen Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW).
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Information nicht vorhanden

  • Datum
    23. November 2018
  • Frist
    25. Dezember 2018
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisungen, Meldungen u.Ä zur Nichtbearbeitung/-annahme von Beschwerden gem. §§36-39 der GO f. Bezirksregierungen & insbes. zu Hinweisen auf antisemitische Vorfälle an GGS Garthestr in Köln in den Schuljahren17/18, 18/19 [#34848]
Datum
23. November 2018 01:36
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anweisungen, Handlungsempfehlungen, Einzelmeldungen u. Ä. zur Nichtbearbeitung und Nichtannahme von Beschwerden gem. §§ 36-37 bzw. § 39 der GO für Bezirksregierungen generell und insbesondere auch im Hinblick auf Hinweise zu antisemitischen Vorfällen an der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln Riehl in den Schuljahren 2017/18 und 2018/19. Ich bin mit der etwaigen Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
[BC-2018-2261779] Ihre Mail vom 23. November 2018 Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen u…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
[BC-2018-2261779] Ihre Mail vom 23. November 2018
Datum
27. November 2018 15:29
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in in der Anlage übersende ich Ihnen unser Schreiben. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: [BC-2018-2261779] Ihre Mail vom 23. November 2018 [#34848] Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht enth…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [BC-2018-2261779] Ihre Mail vom 23. November 2018 [#34848]
Datum
27. November 2018 15:50
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, Ihre Nachricht enthält leider keinen Anhang. Ich bitte um Nachsendung bzw. um Kopieren des Inhaltes in die E-Mail. Das hatte ich schon über die öffentliche Suche der laufenden Anfragen auf fragdenstaat.de im Falle einer/s anderen Antragstellers/in beobachtet, deren/dessen Anfrage an die Staatskanzlei ich aus Interesse für mich kopiert hatte. Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
AW: [BC-2018-2261779] Ihre Mail vom 23. November 2018 [#34848] Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie bitte di…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: [BC-2018-2261779] Ihre Mail vom 23. November 2018 [#34848]
Datum
29. November 2018 19:10
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, können Sie bitte die versprochene Nachricht nachsenden, damit sie für mich und andere Nutzende zugänglich wird? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Ihr Antrag Nr. 34848 Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen meine Antwort auf Ihren o. g. Antr…
Von
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Ihr Antrag Nr. 34848
Datum
5. Dezember 2018 10:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrtAntragsteller/in anliegend übersende ich Ihnen meine Antwort auf Ihren o. g. Antrag. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihr Antrag Nr. 34848 [#34848] Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren bemerkenswerten Antwortver…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihr Antrag Nr. 34848 [#34848]
Datum
6. Dezember 2018 01:19
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihren bemerkenswerten Antwortversuch. Abgesehen davon, dass die hinreichend unspezifische Redewendung nicht klar ist, in der Sie von möglichen Ausnahmen etwaiger Beschwerden von mir (!) reden (die ich freilich nicht eingereicht habe), möchte ich noch einmal die hinreichend konkretisierte Informationsfreiheitsanfrage wiederholen und die Frage stellen, ob Ihnen Hinweise und Meldungen zur Nichtbearbeitung von Beschwerde für die fragliche Institution vorliegen oder nicht und welche Informationen hierzu in Ihren Informationssammlungen verarbeitet wurden. Können Sie statt ausweichender Rhetorik Transparenz im Sinne des IFG NRW herstellen? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Vermittlung „Anweisungen, Meldungen u.Ä zur Nichtbearbeitung/-annahme von Beschwerden gem. §§36-39 der GO f. Bezir…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung „Anweisungen, Meldungen u.Ä zur Nichtbearbeitung/-annahme von Beschwerden gem. §§36-39 der GO f. Bezirksregierungen & insbes. zu Hinweisen auf antisemitische Vorfälle an GGS Garthestr in Köln in Schuljahren17/18,18/19 [#34848] [#34848]
Datum
6. Dezember 2018 01:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/34848 Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet, weil erkennbar eine ausweichende und nicht korrekte Antwort erteilt wurde. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Anhänge: - 34848.pdf - 2018-12-05_1-18-12-05_Antragsnr.34848.pdf Anfragenr: 34848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
AW: Vermittlung „Anweisungen, Meldungen u.Ä zur Nichtbearbeitung/-annahme von Beschwerden gem. §§36-39 der GO f. B…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
AW: Vermittlung „Anweisungen, Meldungen u.Ä zur Nichtbearbeitung/-annahme von Beschwerden gem. §§36-39 der GO f. Bezirksregierungen & insbes. zu Hinweisen auf antisemitische Vorfälle an GGS Garthestr in Köln in Schuljahren17/18,18/19 [#34848] [#34848
Datum
6. Dezember 2018 12:03
Status
Warte auf Antwort
Der Eingang Ihrer E-Mail vom 06.12.2018 wird hiermit bestätigt. Allgemeiner Hinweis zur Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß Art. 13, 14 Datenschutz-Grundverordnung: Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch die LDI finden Sie unter https://www.ldi.nrw.de/metanavi_Datenschutzerklaerung/Infopflicht-LDI.pdf.
<< Anfragesteller:in >>
„Anweisungen, Meldungen u.Ä zur Nichtbearbeitung/-annahme von Beschwerden gem. §§36-39 der GO f. Bezirksregierunge…
An Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
„Anweisungen, Meldungen u.Ä zur Nichtbearbeitung/-annahme von Beschwerden gem. §§36-39 der GO f. Bezirksregierungen & insbes. zu Hinweisen auf antisemitische Vorfälle an GGS Garthestr in Köln in Schuljahren17/18,18/19 [#34848]
Datum
10. Dezember 2018 17:41
An
Staatskanzlei des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, angesichts Ihrer ausweichenden Antwort und der unspezifisch-irreführenden Datenverarbeitung, im deren Rahmen Sie etwaige Beschwerden von mir erwähnen, beantrage ich Akteneinsicht in das Verwaltungsverfahren nach IFG NRW. Ich weise jedoch darauf hin, dass mir durch Zufall bekannt geworden ist, dass es - entgegen Ihrer hinreichend unspezifischen Darstellung - mehrere Meldungen zur und Beschwerden über Nichtannahme und Nichtbearbeitung von Beschwerden gem. dem Betreff dieser Email 2017/18 und 2018/19 gab und gibt? Können Sie Transparenz herstellen? Mit freundlichen Grüßen Anfragenr: 34848 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>

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Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
209.2.3.1.6-1088/16 fragdenstaat.de 34848 Antragsteller/in, Antragsteller/in Aktenzeichen 209.2.3.1.6-10884/18 In…
Von
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Betreff
209.2.3.1.6-1088/16 fragdenstaat.de 34848 Antragsteller/in, Antragsteller/in
Datum
11. Dezember 2018 11:16
Status
Anfrage abgeschlossen
Aktenzeichen 209.2.3.1.6-10884/18 Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen (IFG NRW) Sehr geehrte/r Antragsteller/in, Sie wenden sich gem. § 13 IFG NRW an die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit NRW, weil Sie die Auffassung vertreten, dass die auskunftspflichtige Stelle eine ausweichende und nicht korrekte Antwort erteilt haben soll. Sie begehren den Zugang zu "Anweisungen, Handlungsempfehlungen, Einzelmeldungen u. Ä. zur Nichtbearbeitung und Nichtannahme von Beschwerden gem. §§ 36-37 bzw. § 39 der GO für Bezirksregierungen generell und insbesondere auch im Hinblick auf Hinweise zu antisemitischen Vorfällen an der Gemeinschaftlichen Grundschule Garthestr. in Köln Riehl in den Schuljahren 2017/18 und 2018/19. Ich bin mit der etwaigen Schwärzung personenbezogener Daten einverstanden.". Hierzu teilte die auskunftspflichtige Stelle mit, dass dort mit Ausnahme der von Ihnen vorgebrachten Beschwerden keine diese nicht bekannt seien. § 4 Abs. 1 IFG NRW beschränkt den Zugangsanspruch auf vorhandene Informationen. Die auskunftspflichtige Stelle teilte mit, dass dort nichts bekannt sei. Damit liegen mit Ausnahme der von Ihnen vorgebrachten Beschwerden etc. keine Informationen vor. Ich sehe keine Veranlassung den Vorgang gegenüber der auskunftspflichtigen Stelle aufzugreifen und schließe den Vorgang damit ab. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.