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Anweisungen / Prozessbeschreibung www.rki.de/covid-19-genesenennachweis

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Alle Anweisungen / Prozessbeschreibungen zum internen Ablauf von Änderungen der Inhalte der Adresse www.rki.de/covid-19-genesenennachweis

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    20. Januar 2022
  • Frist
    22. Februar 2022
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Alle Anweisungen …
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisungen / Prozessbeschreibung www.rki.de/covid-19-genesenennachweis [#238290]
Datum
20. Januar 2022 16:02
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Anweisungen / Prozessbeschreibungen zum internen Ablauf von Änderungen der Inhalte der Adresse www.rki.de/covid-19-genesenennachweis
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 238290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238290/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 20.01.2022 Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen …
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.01.2022
Datum
20. Januar 2022 18:13
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0004#0079. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 20.01.2022 [#238290] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwe…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20.01.2022 [#238290]
Datum
1. März 2022 12:19
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen / Prozessbeschreibung www.rki.de/covid-19-genesenennachweis“ vom 20.01.2022 (#238290) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 8 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 20.01.2022 [#238290] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwe…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20.01.2022 [#238290]
Datum
7. März 2022 07:00
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen / Prozessbeschreibung www.rki.de/covid-19-genesenennachweis“ vom 20.01.2022 (#238290) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 14 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
AW: Ihre Anfrage vom 20.01.2022 [#238290] Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwe…
An Robert Koch-Institut Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 20.01.2022 [#238290]
Datum
18. April 2022 17:54
An
Robert Koch-Institut
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen / Prozessbeschreibung www.rki.de/covid-19-genesenennachweis“ vom 20.01.2022 (#238290) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 56 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bu…
An Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen / Prozessbeschreibung www.rki.de/covid-19-genesenennachweis“ [#238290]
Datum
25. Juli 2022 08:52
An
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/238290/ Ich bin der Meinung, die Anfrage wurde zu Unrecht auf diese Weise bearbeitet. Das RKI hat die Anfrage vom 20. Januar 2022 bislang nicht über eine Eingangsbestätigung vom selben Tag hinaus bearbeitet. Auch Nachfragen am 1. März, am 7. März sowie am 18. März beantwortete das RKI nicht. Die gesetzliche Antwortfrist ist um fünf Monate überschritten. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anhänge: - 238290.pdf Anfragenr: 238290 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/238290/
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.
Von
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
Betreff
Betreff versteckt
Datum
25. Juli 2022 10:04
Status
Warte auf Antwort

Diese Nachricht ist noch nicht öffentlich.

Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 20.01.2022 - 2.13.04/0004#0079 Sehr << Antragsteller:in >> mit an das Robert Koch-In…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.01.2022 - 2.13.04/0004#0079
Datum
26. August 2022 21:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> mit an das Robert Koch-Institut (RKI) gerichtetem Schreiben vom 20.01.2022 beantragten Sie Informationszugang nach dem IFG betreffend „Alle Anweisungen / Prozessbeschreibungen zum internen Ablauf von Änderungen der Inhalte der Adresse www.rki.de/covid-19-genesenennachweis“. Hierzu teilen wir Ihnen Folgendes mit: Anweisungen, Prozessbeschreibungen o.ä. zur Änderung der Inhalte der Adresse www.rki.de/covid-19-genesenennachweis im engeren Sinn liegen hier jedoch nicht vor. Ihrem Informationszugangsbegehren wird daher durch Übersendung des als Anlage beigefügten Schreibens des RKI entsprochen, mit dem es dem Bundesministerium für Gesundheit (BMG) am 11.01.2022 den Entwurf zu den „Fachlichen Vorgaben des RKI für COVID-19-Genesenennachweise“ vorgelegt hat. Bezüglich der Korrespondenz zwischen RKI und BMG zu dem antragsgegenständlichen Thema sind weitere amtliche Informationen nicht vorhanden, da die anschließende Abstimmung des Textes zwischen Mitarbeitern des RKI und des BMG formlos erfolgte und die abschließende Zustimmung des BMG im Rahmen einer mündlichen Rücksprache erteilt wurde. Mit Wirkung vom 19.03.2022 sind die fachlichen Vorgaben für COVID-19-Genesenennachweise unmittelbar in § 22a Abs. 2 Infektionsschutzgesetz geregelt worden, sodass die unter der o.g. Adresse veröffentlichten fachlichen Vorgaben zu diesem Zeitpunkt außer Kraft getreten sind und archiviert wurden. Mit freundlichen Grüßen
Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit
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