Anweisungen & Vorschriften - Formulierung von Gesetzen

- Anweisungen, Strategien, Vorschriften, Handreichungen o.ä. zur Formulierung und zur Kommunikation von Gesetzen und Gesetzesentwürfen (in Bezug zur Aussage des BM Seehofer, dass man “Gesetze kompliziert machen” müsse)

(Bezug: https://twitter.com/ARD_BaB/status/1136652811045941249)

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  • Datum
    11. Juni 2019
  • Frist
    13. Juli 2019
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Leonard Wolf
Leonard Wolf
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anweisung…
An Bundesministerium des Innern und für Heimat Details
Von
Leonard Wolf
Betreff
Anweisungen & Vorschriften - Formulierung von Gesetzen [#150106]
Datum
11. Juni 2019 15:31
An
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anweisungen, Strategien, Vorschriften, Handreichungen o.ä. zur Formulierung und zur Kommunikation von Gesetzen und Gesetzesentwürfen (in Bezug zur Aussage des BM Seehofer, dass man “Gesetze kompliziert machen” müsse) (Bezug: https://twitter.com/ARD_BaB/status/1136652811045941249)
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Leonard Wolf << Adresse entfernt >> e.V. <<E-Mail-Adresse>>
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Bundesministerium des Innern und für Heimat
Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrter Herr Wolf, Anweisungen, Strategien, Vorschriften, Handreichungen oder Äh…
Von
Bundesministerium des Innern und für Heimat
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz
Datum
27. Juni 2019
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Wolf, Anweisungen, Strategien, Vorschriften, Handreichungen oder Ähnliches zur Formulierung und zur Kommunikation von Gesetzen und Gesetzesentwürfen mit dem Ziel, Gesetze kompliziert zu machen, existieren nach Kenntnis des Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat in der Bundesregierung nicht. Die in Bezug genommene Aussage von Herrn Bundesminister Seehofer war, wie im Zusammenhang unschwer erkennbar, ironisch gemeint. Die Bundesregierung verfolgt bei der Erstellung von Gesetzesentwürfen stets das Ziel, Regelungsvorschläge auch bei sehr komplizierten Regelungsmaterien so einfach und verständlich wie möglich zu gestalten (vgl. § 42 Absatz 5 Satz 1 der Gemeinsamen Geschäftsordnung der Bundesministerien). Auf die weiteren zugänglichen Regelwerke, wie z.B. die Gemeinsame Geschäftsordnung der Bundesregierung - GOO, das Handbuch der Rechtsförmlichkeit und weitere Veröffentlichungen des BMJV unter https://www.bmjv.de/DE/Themen/RechtssetzungBuerokratieabbau/Rechtspruefung/Rechtspruefung_node.html weise ich hin. Mit freundlichen Grüßen