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Anweisungen zum Umgang mit kurdischen Veranstaltungen

- Anweisungen zum Umgang mit kurdischen Veranstaltungen

Information nicht vorhanden

  • Datum
    1. Mai 2018
  • Frist
    5. Juni 2018
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anwei…
An Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisungen zum Umgang mit kurdischen Veranstaltungen [#29339]
Datum
1. Mai 2018 18:43
An
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG M-V, LUIG, VIG Sehr <Information-entfernt> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anweisungen zum Umgang mit kurdischen Veranstaltungen
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Landesinformationsfreiheitsgesetz (LIFG) bzw. nach Landesumweltinformationsgesetz (LUIG), soweit Umweltinformationen nach § 3 Abs. 3 UIG betroffen sind, bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 LIFG und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 3 Abs. 3 Satz 1 UIG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn nach an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitte. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 1. Mai 2018 wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet und kön…
Von
Ministerium für Inneres, Bau und Digitalisierung des Landes Mecklenburg-Vorpommern
Betreff
WG: Anweisungen zum Umgang mit kurdischen Veranstaltungen [#29339]
Datum
4. Mai 2018 13:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in Ihre E-Mail vom 1. Mai 2018 wurde zuständigkeitshalber an mich weitergeleitet und könnte als Antrag auf Zugang zu Informationen nach § 10 des Informationsfreiheitsgesetzes M-V (IFG M-V) ausgelegt werden. Hierzu müsste er jedoch das Schriftformerfordernis erfüllen. Da die Ihre Anfrage jedoch ohnehin im Rahmen einer gebührenfreien einfachen Auskunft nach § 13 Abs. 1 Satz 2 IFG M-V beantwortet werden kann, teile ich Ihnen dies auch ohne schriftlichen Antrag mit: Hinsichtlich des Umgangs mit kurdischen Veranstaltungen existieren keine besonderen Handlungsanweisungen. Mit freundlichen Grüßen
Diese Anfrage wurde geschlossen und kann keine weiteren Nachrichten empfangen.