Anweisungen zur Duldung des Parkens auf Gehwegen

- Anweisungen an Polizeibedienstete das Parken auf Gehwegen zu dulden soweit auf dem Gehweg genügend Platz zum durchkommen verbleibt. (Sowie hierbei wenn möglich eine Konkretisierung, der Angabe "genügend".)

Meine Anfrage fußt auf der Aussage der Streifenwagenbesatzung 17/2 am heutigen Vormittag, welche mir mitteilte, dass es eine solche Anweisung gebe, auch wenn das Parken auf dem Gehweg nicht durch entsprechendes VZ gemäß StVO zugelassen ist.

Ergebnis der Anfrage

solch eine Anweisung gibt es nicht und darf es natürlich auch nicht geben.

Die Streifenwagenbesatzung hat Unsinn erzählt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. November 2020
  • Frist
    15. Dezember 2020
  • 5 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anweisungen zur Duldung des Parkens auf Gehwegen [#203579]
Datum
13. November 2020 13:07
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
- Anweisungen an Polizeibedienstete das Parken auf Gehwegen zu dulden soweit auf dem Gehweg genügend Platz zum durchkommen verbleibt. (Sowie hierbei wenn möglich eine Konkretisierung, der Angabe "genügend".) Meine Anfrage fußt auf der Aussage der Streifenwagenbesatzung 17/2 am heutigen Vormittag, welche mir mitteilte, dass es eine solche Anweisung gebe, auch wenn das Parken auf dem Gehweg nicht durch entsprechendes VZ gemäß StVO zugelassen ist.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 203579 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/203579/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Anfrage nach HmbTG - Eingangsbestätigung Sehr geehrteAntragsteller/in angefügt wird Ihnen die Eingangsbestätigung…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Anfrage nach HmbTG - Eingangsbestätigung
Datum
17. November 2020 11:27
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in angefügt wird Ihnen die Eingangsbestätigung der Schutzpolizei zu Ihrem Antrag auf Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz übersandt. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Antrag nach dem HmbTG - Antwortschreiben "Anweisungen an Polizeibedienstete das Parken auf Gehwegen zu dulden…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
Antrag nach dem HmbTG - Antwortschreiben "Anweisungen an Polizeibedienstete das Parken auf Gehwegen zu dulden soweit auf dem Gehweg genügend Platz zum durchkommen verbleibt."
Datum
27. November 2020 13:17
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in angefügt wird Ihnen die Antwort der Schutzpolizei zu Ihrem Antrag auf Informationen nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz übersandt. Mit freundlichen Grüßen