Anweisungen zur Durchsetzung der Hausordnung bezgl. werbenden Glaubensgemeinschaften
Alle Dienstanweisungen, Vereinbarungen und sonstige Regelwerke zum Umgang mit Glaubensgemeinschaften (z.B. „Zeugen Jehovas“) und anderen Organisationen, denen das Verteilen von Werbematerial sowie andere Werbemaßnahmen in Betriebsanlagen der BVG gestattet werden.
Insbesondere Dokumente zu folgenden Fragen:
* In welchem Umfang wird das Verteilen von Material, Ansprechen von Leuten, etc. gestattet/geduldet?
* Welchen inhaltlichen Beschränkungen gibt es?
* Falls es Vereinbarungen mit Organisationen gibt: eine Liste der Organisationen, mit denen Vereinbarungen abgeschlossen wurden
Ergebnis der Anfrage
Es gibt eine Dienstanweisung an das Sicherheitspersonal darüber, dass es den Mitgliedern der Zeugen Jehovas gestattet ist „ihre Glaubensbekenntnisse in Wort und Schrift auf den U-Bahnhöfen, sowie den Zugangsbereichen zu den Bahnhöfen darzubieten“, sofern ihre Anwesenheit „nicht gegen die Sicherheit und Ordnung“ verstößt oder den Betriebsablauf behindert.
Dies wurde auch den Zeugen Jehovas als Antwort auf einen mir nicht übersandten Brief mitgeteilt.
Anfrage erfolgreich
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Datum15. August 2018
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18. September 2018
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Kosten dieser Information:15,00 Euro
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