Anweisungen zur Durchsetzung der Hausordnung bezgl. werbenden Glaubensgemeinschaften

Alle Dienstanweisungen, Vereinbarungen und sonstige Regelwerke zum Umgang mit Glaubensgemeinschaften (z.B. „Zeugen Jehovas“) und anderen Organisationen, denen das Verteilen von Werbematerial sowie andere Werbemaßnahmen in Betriebsanlagen der BVG gestattet werden.

Insbesondere Dokumente zu folgenden Fragen:
* In welchem Umfang wird das Verteilen von Material, Ansprechen von Leuten, etc. gestattet/geduldet?
* Welchen inhaltlichen Beschränkungen gibt es?
* Falls es Vereinbarungen mit Organisationen gibt: eine Liste der Organisationen, mit denen Vereinbarungen abgeschlossen wurden

Ergebnis der Anfrage

Es gibt eine Dienstanweisung an das Sicherheitspersonal darüber, dass es den Mitgliedern der Zeugen Jehovas gestattet ist „ihre Glaubensbekenntnisse in Wort und Schrift auf den U-Bahnhöfen, sowie den Zugangsbereichen zu den Bahnhöfen darzubieten“, sofern ihre Anwesenheit „nicht gegen die Sicherheit und Ordnung“ verstößt oder den Betriebsablauf behindert.

Dies wurde auch den Zeugen Jehovas als Antwort auf einen mir nicht übersandten Brief mitgeteilt.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    15. August 2018
  • Frist
    18. September 2018
  • Kosten dieser Information:
    15,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Ihr Auskunftsbegehren gem. Informationsfreiheitsgesetz; hier: Bescheid über die Gewährung der Aktenauskunft und Er…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Via
Briefpost
Betreff
Ihr Auskunftsbegehren gem. Informationsfreiheitsgesetz; hier: Bescheid über die Gewährung der Aktenauskunft und Erhebung der Verwaltungsgebühr (Unser Zeichen F-RC 18/00474)
Datum
25. Juni 2018
Status
Anfrage abgeschlossen
Es ergeht folgender Bescheid: 1. Die Auskunft wird gem. Berliner Informationsfreiheitsgesetz wie folgt gewährt: Die BVG hat die als Anlage 1 beiliegende interne Anweisung herausgegeben, die sich an ihre Sicherheitsdienste richtet. Darüber hinaus wurde an das Zweigbüro der Zeugen Jehovas das als Anlage 2 beiliegende Schreiben versendet. Weitere interne Anweisungen oder Regelwerke gibt es nicht. Ebenso wenig existieren Vereinbarungen mit den Zeugen Jehovas oder anderen Glaubensgemeinschaften. 2. Gebührenerhebung Das es sich um eine einfache Auskunft handelt, wird eine Verwaltungsgebühr von 15,00 EUR festgesetzt. Die Entscheidung beruht auf § 16 BlnIFG i.V.m. § 6 Verwaltungsgebührenordnung (VGebO) iVm Ziffer 1004 a) Nr. 2 vom 24. Novembewr 2009 (GVBl, S. 707, 894), in der jeweils geltenden Fassung. Die Verwaltungsgebühr entrichten sie bitte bis 10. Oktober 2018 auf das folgende Konto: …
Simon Marquardt
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir F…
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Simon Marquardt
Betreff
Anweisungen zur Durchsetzung der Hausordnung bezgl. werbenden Glaubensgemeinschaften [#32861]
Datum
15. August 2018 14:51
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Berliner Informationsfreiheitsgesetz, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Alle Dienstanweisungen, Vereinbarungen und sonstige Regelwerke zum Umgang mit Glaubensgemeinschaften (z.B. „Zeugen Jehovas“) und anderen Organisationen, denen das Verteilen von Werbematerial sowie andere Werbemaßnahmen in Betriebsanlagen der BVG gestattet werden. Insbesondere Dokumente zu folgenden Fragen: * In welchem Umfang wird das Verteilen von Material, Ansprechen von Leuten, etc. gestattet/geduldet? * Welchen inhaltlichen Beschränkungen gibt es? * Falls es Vereinbarungen mit Organisationen gibt: eine Liste der Organisationen, mit denen Vereinbarungen abgeschlossen wurden
Dies ist ein Antrag auf Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 3 Abs. 1 Berliner Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Ich möchte Sie darum bitten, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Ich verweise auf § 14 Abs. 1 Satz 1 IFG und bitte Sie, ohne Zeitverzug über den Antrag zu entscheiden. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie den Antrag ablehnen, gilt dafür nach § 15 Abs. 5 IFG Berlin eine Frist von zwei Wochen. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Simon Marquardt <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Simon Marquardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Simon Marquardt
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Sehr geehrter Herr Marquardt, wunschgemäß teile ich Ihnen vorab mit, dass für den voraussichtlichen Verwaltungs…
Von
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Betreff
WG: 18/00474 - Anweisungen zur Durchsetzung der Hausordnung bezgl. werbenden Glaubensgemeinschaften [#32861]
Datum
23. August 2018 10:45
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Marquardt, wunschgemäß teile ich Ihnen vorab mit, dass für den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand eine Gebühr von höchstens 20,00 EUR geltend gemacht wird. Bitte teilen Sie unter <<E-Mail-Adresse>> und E-Mail-Adresse>> mit, ob Sie gleichwohl an Ihrem Antrag festhalten. Mit freundlichen Grüßen,

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Simon Marquardt
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung, ich halte den Antrag aufrecht. Mit freundlichen …
An Berliner Verkehrsbetriebe (BVG) Details
Von
Simon Marquardt
Betreff
AW: WG: 18/00474 - Anweisungen zur Durchsetzung der Hausordnung bezgl. werbenden Glaubensgemeinschaften [#32861]
Datum
5. September 2018 19:56
An
Berliner Verkehrsbetriebe (BVG)
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte Damen und Herren, vielen Dank für Ihre Mitteilung, ich halte den Antrag aufrecht. Mit freundlichen Grüßen Simon Marquardt Anfragenr: 32861 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Simon Marquardt << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>