Anweisungen zur Führung des Behördenverzeichnisses

Anfrage an: Bundesverwaltungsamt

- jegliche Anweisungen/Vorgabedokumente zur Führung des Behördenverzeichnisses unter https://www.service.bund.de/Content/DE/Behoerden/Suche/Formular.html?view=processForm&nn=4641514 (insbesondere, soweit sich daraus ergibt, welche Einträge aufgenommen werden und wer berechtigt ist, die Aufnahme zu veranlassen).

Information nicht vorhanden

  • Datum
    13. Januar 2022
  • Frist
    15. Februar 2022
  • 7 Follower:innen
Jens Müller
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - jegliche Anweis…
An Bundesverwaltungsamt Details
Von
Jens Müller
Betreff
Anweisungen zur Führung des Behördenverzeichnisses [#237438]
Datum
13. Januar 2022 00:29
An
Bundesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- jegliche Anweisungen/Vorgabedokumente zur Führung des Behördenverzeichnisses unter https://www.service.bund.de/Content/DE/Behoerden/Suche/Formular.html?view=processForm&nn=4641514 (insbesondere, soweit sich daraus ergibt, welche Einträge aufgenommen werden und wer berechtigt ist, die Aufnahme zu veranlassen).
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jens Müller Anfragenr: 237438 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237438/ Postanschrift Jens Müller << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Jens Müller

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Bundesverwaltungsamt
Sehr geehrter Herr Müller, zu Ihrer unten stehenden Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Mit dem Errich…
Von
Bundesverwaltungsamt
Betreff
AW: [EXTERN]Anweisungen zur Führung des Behördenverzeichnisses [#237438]
Datum
11. Februar 2022 14:10
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Müller, zu Ihrer unten stehenden Anfrage können wir Ihnen Folgendes mitteilen: Mit dem Errichtungsgesetz vom 28. Dezember 1959 (BGBl. I S. 829) können dem BVA als Dienstleister des Bundes Aufgaben übertragen werden. So auch die Führung des Anschriftenverzeichnisses, welches dem BVA 1968 im Rahmen des Errichtungsgesetzes übertragen wurde. Im Rahmen der Entwicklung des Portals bund.de wurde daraus das Behördenverzeichnis entwickelt. Mit Kabinettsbeschluss vom 9.03.2005 wurde u.A. festgelegt, dass sich alle Bundesbehörden verpflichten, ihre Behördendaten im Portal einzustellen. Diesen habe ich dieser Antwort beigefügt. Weitere Dokumente sind aufgrund der langen Historie nicht bekannt. Diese Auskunft ergeht gebührenfrei. Mit freundlichen Grüßen Im Auftrag Ihr Team IFG Bundesverwaltungsamt Referat Z I 5 Justiziariat; Vergabestelle; Informationsfreiheitsgesetz Besucheradresse: DGZ-Ring 12, 13086 Berlin-Weißensee Postadresse: Bundesverwaltungsamt, 11055 Berlin Telefon: [geschwärzt] E-Mail: informationsfreiheitsgesetz@bva.bund.de Internet: http://www.bva.bund.de Servicezeiten: montags bis donnerstags 8:00 bis 16:30 Uhr freitags 8:00 Uhr bis 15:00 Uhr Hinweise zum Datenschutz und zur Sicherheit finden Sie unter: www.bva.bund.de/kommunikationshinweise Diese E-Mail enthält nur für den Adressaten bestimmte und u. U. vertrau- liche Informationen. Wenn Sie nicht der richtige Adressat sind und diese E-Mail irrtümlich erhalten haben, informieren Sie bitte sofort den Absender und vernichten Sie diese Mail. Vielen Dank. [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [[geschwärzt]] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [[geschwärzt]][geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]?[geschwärzt]=[geschwärzt]&[geschwärzt]=[geschwärzt] ([geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt])[geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt], [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]