Anweisungen zur Vernichtung von Spuren und Akten im Fall NSU

- Anweisungen zur Vernichtung von Spuren und Akten im Fall NSU

Hintergrund: "Aus einem im Sondervotum dokumentierten Papier, das bisher als geheim galt, geht hervor, dass LfV und Innenministerium nach dem Auffliegen des NSU im Jahr 2011 Anweisungen zur Vernichtung von Spuren und Akten gaben und einen V-Mann in der Szene auf seine Zeugenvernehmung durch das Bundeskriminalamt (BKA) vorbereiteten."

Quelle: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1097514.nsu-in-hessen-die-verfehlungen-von-volker-bouffier.html

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  • Datum
    21. November 2019
  • Frist
    24. Dezember 2019
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Johannes Filter
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anweis…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Johannes Filter
Betreff
Anweisungen zur Vernichtung von Spuren und Akten im Fall NSU [#170782]
Datum
21. November 2019 15:43
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anweisungen zur Vernichtung von Spuren und Akten im Fall NSU Hintergrund: "Aus einem im Sondervotum dokumentierten Papier, das bisher als geheim galt, geht hervor, dass LfV und Innenministerium nach dem Auffliegen des NSU im Jahr 2011 Anweisungen zur Vernichtung von Spuren und Akten gaben und einen V-Mann in der Szene auf seine Zeugenvernehmung durch das Bundeskriminalamt (BKA) vorbereiteten." Quelle: https://www.neues-deutschland.de/artikel/1097514.nsu-in-hessen-die-verfehlungen-von-volker-bouffier.html
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 170782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170782 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zur Vernichtung von Spuren u…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Anweisungen zur Vernichtung von Spuren und Akten im Fall NSU [#170782]
Datum
8. Januar 2020 14:13
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zur Vernichtung von Spuren und Akten im Fall NSU“ vom 21.11.2019 (#170782) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 16 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 170782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170782 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Johannes Filter
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zur Vernichtung von Spuren u…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
Johannes Filter
Betreff
AW: Anweisungen zur Vernichtung von Spuren und Akten im Fall NSU [#170782]
Datum
8. Februar 2020 19:34
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zur Vernichtung von Spuren und Akten im Fall NSU“ vom 21.11.2019 (#170782) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 47 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Johannes Filter Anfragenr: 170782 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/170782 Postanschrift Johannes Filter << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> E-Mail: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> De-Mail: <<E-Mail-Adresse>>
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrter Herr Filter, Ihr Antrag vom 21. November 2019 ist durch ein Versehen nicht bearbeitet worden. Die P…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Anweisungen zur Vernichtung von Spuren und Akten im Fall NSU [#170782]
Datum
17. Februar 2020 11:11
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Filter, Ihr Antrag vom 21. November 2019 ist durch ein Versehen nicht bearbeitet worden. Die Prüfung des Antrags wurde jetzt eingeleitet und wird schnellstmöglich durchgeführt. Sie erhalten umgehend weitere Nachricht, wenn diese abgeschlossen ist. Die eingetretene Verzögerung in der Beantwortung bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrter Herr Filter, mit E-Mail vom 21.11.2019 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Infor…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: Anweisungen zur Vernichtung von Spuren und Akten im Fall NSU [#170782]
Datum
7. April 2020 14:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Filter, mit E-Mail vom 21.11.2019 haben Sie nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, Ihnen Anweisungen zur Vernichtung von Spuren und Akten im Fall NSU zu übersenden. Anweisungen zur Vernichtung von Spuren und Akten im Fall NSU sind im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport nicht vorhanden. Ihr Antrag auf Informationszugang wird deshalb abgelehnt. Die verspätete Beantwortung Ihres Antrags bitte ich zu entschuldigen. Mit freundlichen Grüßen