Anweisungen zur Veröffentlichung pandemischer Daten

Dienstanweisungen (auch: übermittelte Rechtsauffassungen) an Schulbehörden, Schulaufsichtsbehörden oder Schulen in Bezug auf die öffentliche Bekanntgabe von Daten zu SARS-CoV-2-Infektionen und Quarantänemaßnahmen, insbesondere wenn komplette Schulklassen unter Quarantäne stehen.

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    29. November 2020
  • Frist
    5. Januar 2021
  • Ein:e Follower:in
Oliver Schramm
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
Anweisungen zur Veröffentlichung pandemischer Daten [#204615]
Datum
29. November 2020 02:32
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Dienstanweisungen (auch: übermittelte Rechtsauffassungen) an Schulbehörden, Schulaufsichtsbehörden oder Schulen in Bezug auf die öffentliche Bekanntgabe von Daten zu SARS-CoV-2-Infektionen und Quarantänemaßnahmen, insbesondere wenn komplette Schulklassen unter Quarantäne stehen.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anfragenr: 204615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204615/ Postanschrift Oliver Schramm << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
29. November 2020 02:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schramm
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zur Veröffentlichung pandemi…
An Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
AW: Anweisungen zur Veröffentlichung pandemischer Daten [#204615]
Datum
6. Januar 2021 15:18
An
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> meine Informationsfreiheitsanfrage „Anweisungen zur Veröffentlichung pandemischer Daten“ vom 29.11.2020 (#204615) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 2 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anfragenr: 204615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204615/
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Empfangsbestätigung Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten w…
Von
Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Empfangsbestätigung
Datum
6. Januar 2021 15:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bestätigen den Eingang Ihrer E-Mail. Gleichzeitig bitten wir um Verständnis dafür, dass eine inhaltliche Antwort darauf nicht - wie das wohl häufig erwartet wird - in jedem Fall kurzfristig erfolgen kann. Die Erklärung liegt einfach darin, dass hier täglich sehr viele Briefe und E-Mails von Bürgerinnen und Bürgern eingehen, die sich mit ihren Anliegen an Frau Ministerin Yvonne Gebauer oder das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen wenden. Wir versuchen natürlich, diese Schreiben grundsätzlich in der chronologischen Reihenfolge ihres Eingangs und nach ihrer Dringlichkeit so rasch wie eben möglich zu beantworten. Das gelingt allerdings nicht immer so zügig, wie das wünschenswert wäre. Wir möchten Sie daher bitten, sich mit einer inhaltlichen Antwort auf Ihr Anliegen noch ein wenig zu gedulden. Mit Blick auf die Fülle des Schriftverkehrs bitten wir auch um Nachsicht, dass wir bei unaufgefordert übersandten Firmen- oder Produktinformationen nicht in jedem Fall antworten können. Wir sind dennoch bemüht, Ihrem Anliegen angemessen Rechnung zu tragen. Mit freundlichen Grüßen
Oliver Schramm
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsges…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
Vermittlung bei Anfrage „Anweisungen zur Veröffentlichung pandemischer Daten“ [#204615] [#204615]
Datum
23. Januar 2021 19:22
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bitte um Vermittlung bei einer Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetze Nordrhein-Westfalen (IFG, UIG, VIG). Die bisherige Korrespondenz finden Sie hier: https://fragdenstaat.de/a/204615/ Auch trotz Erinnerung nach Fristende gibt es noch keine Rückmeldung vom Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen. Sie finden auch alle Dokumente zu dieser Anfrage als Anhang zu dieser E-Mail. Sie dürfen meinen Namen gegenüber der Behörde nennen. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anhänge: - 204615.pdf Anfragenr: 204615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204615/
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
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Oliver Schramm
AW: 209.2.3.1.6-785/21 Zugang zu Dienstanweisungen bzgl. SARS-CoV-2-Infektionen und Quarantänemaßnahmen #204615 [#…
An Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Details
Von
Oliver Schramm
Betreff
AW: 209.2.3.1.6-785/21 Zugang zu Dienstanweisungen bzgl. SARS-CoV-2-Infektionen und Quarantänemaßnahmen #204615 [#204615]
Datum
5. März 2021 13:24
An
Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre Antwort. Wenn die von Ihnen verlinkten Schulmails alle Mitteilungen umfassen, die das Ministerium an die Schulen weitergeleitet hat, dann ist dieser Antrag für mich erledigt. Meine Anfrage zielte darauf ab, Informationen zum Umgang mit der Veröffentlichung von Daten zu SARS-CoV-19-Ausbrüchen an Schulen zu erlangen, da mich Informationen erreichten, dass Schulen sehr vorsichtig mit einer Information umgehen. So erhalteten Schüler*innen der gleichen Klasse eine Information über eine Infektion, aber Schüler*innen von Parallelklasen bereits nicht mehr. Weiter sind Ausbrüche von Beschäftigten nur indirekt weitergegeben worden. Mir ist klar, dass der Gesundheitsdatenschutz der Betroffenen hoch wiegt, doch die Information *ob* und *wie viele* Infektionen es aktuell an einer Schule gibt, ist meiner Meinung nach wichtig für die Meinungsbildung u.a. dafür, wie sicher ein Schulbesuch derzeit ist. Meine Anfrage zielte also darauf ab, herauszufinden, ob das Ministerium für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen hier bestimmte Rechtsauffassungen vertritt und diese an die Schulen ausgegeben hat (oder sogar Dienstanweisungen) oder ob das eine Entscheidung der Schulen ist. Mit freundlichen Grüßen Oliver Schramm Anfragenr: 204615 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/204615/