Anwendung Bußgeldkatalog bzw. bundeseinheitlicher Tatbestandskatalog zur StVO in Baden-Württemberg
Welcher Bußgeldkatalog/Bundeseinheitliche Tatbestandskatalog zur StVO wird derzeit in Baden-Württemberg angewandt?
Wird die 12. Auflage oder die 13. Auflage vom 28.04.2020 verwendet?
Sofern die 13. Auflage angewandt wird: welche Strafen bzw. Tatbestände werden aus dieser Auflage derzeit nicht verhängt?
Werden z. B. derzeit die Strafen für die TBNR 142170 bis 142673 für verbotswidriges Halten auf Schutzstreifen für den Radverkehr mit 55 - 100 EUR plus gegebenenfalls 1 FaP-Punkt verhängt?
Machen das alle Polizeibehörden, Ordnungsämter bzw. Bußgeldbehörden in Baden-Württemberg einheitlich bzw. sind diese zur einheitlichen Anwendung verpflichtet?
Anfrage erfolgreich
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Datum3. August 2020
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2. September 2020
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