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Anwendung der RUVS im Land Nordrhein-Westfalen

Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG

Sehr geehrte Damen und Herren,

Mit Schreiben vom 26.04.2019 erhielt ich vom BMVI Auskunft darüber, dass es den Ländern frei steht, den Entwurf der "Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau" (RUVS) von 2008 unter Berücksichtigung der Änderungen im UVPG anzuwenden.
Das Antwortschreiben des BMVI auf meine Anfrage finden Sie unter https://fragdenstaat.de/a/62770 .

Ich bitte um Auskunft darüber, ob die RUVS im Land Nordrhein-Westfalen z.Zt. Anwendung findet und, falls vorhanden, um die Zusendung von Unterlagen wie Erlassen/Rundschreiben etc., welche die Anwendung der RUVS im Land Nordrhein-Westfalen regeln.

Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind).

Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.

Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW.

Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.

Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.

Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    2. Mai 2019
  • Frist
    4. Juni 2019
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Mit Schreiben vom 26.…
An Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anwendung der RUVS im Land Nordrhein-Westfalen [#136021]
Datum
2. Mai 2019 14:36
An
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in Mit Schreiben vom 26.04.2019 erhielt ich vom BMVI Auskunft darüber, dass es den Ländern frei steht, den Entwurf der "Richtlinien für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien im Straßenbau" (RUVS) von 2008 unter Berücksichtigung der Änderungen im UVPG anzuwenden. Das Antwortschreiben des BMVI auf meine Anfrage finden Sie unter https://fragdenstaat.de/a/62770 . Ich bitte um Auskunft darüber, ob die RUVS im Land Nordrhein-Westfalen z.Zt. Anwendung findet und, falls vorhanden, um die Zusendung von Unterlagen wie Erlassen/Rundschreiben etc., welche die Anwendung der RUVS im Land Nordrhein-Westfalen regeln. Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>

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Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Sehr geehrteAntragsteller/in die RUVS 2008 des Bundes wurden von meinem Haus nicht offiziell eingeführt. Dies ist…
Von
Ministerium für Verkehr des Landes Nordrhein-Westfalen
Betreff
Anwendung der RUVS im Land Nordrhein-Westfalen
Datum
17. Mai 2019 11:06
Status
Anfrage abgeschlossen
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6,5 KB


Sehr geehrteAntragsteller/in die RUVS 2008 des Bundes wurden von meinem Haus nicht offiziell eingeführt. Dies ist bei Richtlinien im Entwurfsstadium auch nicht üblich. Im "Planungsleitfaden Umweltverträglichkeitsprüfung" des Landesbetriebes Straßenbau NRW www.strassen.nrw.de/files/oe/umwelt/pub/planungsleitfaden-uvp.pdf sind alle relevanten Grundlagen für die Erstellung von Umweltverträglichkeitsstudien zusammengestellt. Der Leitfaden wird fortlaufend aktualisiert, wenn Gesetzesänderungen oder neue wissenschaftliche Erkenntnisse dies erfordern. So sind auch Inhalte des RUVS-Entwurfes dort eingeflossen. Mit freundlichen Grüßen