Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt

Anfrage an: Auswärtiges Amt

Anfrage nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz

Sehr geehrte Damen und Herren,

bitte senden Sie mir Folgendes zu:

Austausches zwischen dem Referat 505 (oder anderer Einheiten im Auftrag des Referates 505) und den Auslandsvertretungen zur Handhabung und Anwendung des IFG, des UIG und des VIG in den Jahren 2017 bis 2019

Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG).

Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden.

Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren.

Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.

Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!

Mit freundlichen Grüßen

Anfrage eingeschlafen

Warte auf Antwort
  • Datum
    5. Juli 2019
  • Frist
    7. August 2019
  • 3 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgende…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt [#154375]
Datum
5. Juli 2019 17:41
An
Auswärtiges Amt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach § 1 Abs. 1 Informationsfreiheitsgesetz Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Austausches zwischen dem Referat 505 (oder anderer Einheiten im Auftrag des Referates 505) und den Auslandsvertretungen zur Handhabung und Anwendung des IFG, des UIG und des VIG in den Jahren 2017 bis 2019 Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG). Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt; Vg. 252-2019
Datum
15. Juli 2019 10:59
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres Antrags nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG). Zur weiteren Bearbeitung bitte ich um Mitteilung Ihrer vollständigen und zustellfähigen Postanschrift, da ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu erstellen ist. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Liebe Antragsteller/in meine Adresse finden Sie immer in meiner Signatur. Allerdings ist die Post hier extrem unz…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt; Vg. 252-2019 [#154375]
Datum
15. Juli 2019 13:58
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Liebe Antragsteller/in meine Adresse finden Sie immer in meiner Signatur. Allerdings ist die Post hier extrem unzuverlässig, weshalb ich bitte mir ausschließlich in elektronischer Form zu antworten, sonst kommt da einfach nichts an.. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Signatur mit Ihrer Adresse ist leider nicht ersichtlich. Bitte übersenden Sie d…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt; Vg. 252-2019 [#154375]
Datum
16. Juli 2019 18:18
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in eine Signatur mit Ihrer Adresse ist leider nicht ersichtlich. Bitte übersenden Sie diese nochmals. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in again Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 15437…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt; Vg. 252-2019 [#154375]
Datum
17. Juli 2019 07:47
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in again Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt“ vom 05.07.…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt; Vg. 252-2019 [#154375]
Datum
7. August 2019 07:35
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt“ vom 05.07.2019 (#154375) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist auch bei Ihrer zweiten Zusendung eine zustellfähige Postanschrift nicht …
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt; Vg. 252-2019
Datum
8. August 2019 12:30
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in leider ist auch bei Ihrer zweiten Zusendung eine zustellfähige Postanschrift nicht erkennbar. Für den Fortgang des IFG-Verfahrens benötige ich allerdings Ihre Postanschrift, da Ihrem Antrag nur teilweise stattgegeben werden kann und Gebühren zu erheben sind. Es ist Ihnen ein rechtsmittelfähiger Bescheid zu übersenden. Die Bekanntgabe des Bescheids muss mit Blick auf Widerspruch- und Klagefristen nachvollziehbar sein. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Adresse war bei jeder Email enthalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt; Vg. 252-2019 [#154375]
Datum
8. August 2019 13:11
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Adresse war bei jeder Email enthalten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Email: <<E-Mail-Adresse>> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt“ vom 05.07.…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt; Vg. 252-2019 [#154375]
Datum
31. August 2019 07:39
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt“ vom 05.07.2019 (#154375) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 25 Tage überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>
Auswärtiges Amt
Sehr geehrteAntragsteller/in unser Schreiben wurde am 12.08.2019 an die von Ihnen angegebene Postadresse versandt…
Von
Auswärtiges Amt
Betreff
Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt; Vg. 252-2019 [#154375]
Datum
2. September 2019 16:14
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in unser Schreiben wurde am 12.08.2019 an die von Ihnen angegebene Postadresse versandt. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt“ vom 05.07.…
An Auswärtiges Amt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz; Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt; Vg. 252-2019 [#154375]
Datum
2. September 2019 22:32
An
Auswärtiges Amt
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in meine Informationsfreiheitsanfrage „Anwendung des IFG im Auswärtigen Amt“ vom 05.07.2019 (#154375) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 27 Tage überschritten. Offenbar sitzen Sie dabei lediglich in Ihrer Berliner Amtsstube und nehmen die Welt um sich herum nicht war. Fakt ist nun einmal, dass die Postadresse nicht überall funktioniert wie in deutschen Vorstellungen und deshalb sind viele Länder digital eingestellt. Dürften Sie daher so freundlich sein und mir das Schreiben per Mail zusenden! Muss ja möglich sein, dies auch gedanklich zu verarbeiten. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 154375 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>>