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Anwendung DIN 2000 - "zweites Standbein" zur redundanten Wasserversorgung

1. Welches überwiegende öffentliche Interesse muss vorliegen, dass ausnahmsweise vom Landtagsbeschluss v. 12. 03. 1981 zur Erhaltung ortsnaher WV-Anlagen auch nach Fernleitungsanschluss abgewichen werden kann?
2. Aus welche" überwiegendem öffentlichen Interesse" darf eine lt. LRA unbeanstandet funktionsfähige, der TwVO entsprechende, ortsnahe Wasserversorgung (keine qualitativen und quantitativen Defizite) - die als "zweites Standbein" zur redundanten Versorgung geeignet wäre - nach Fernleitungsanschluss aufgelassen werden, wenn dadurch künftig keine redundante Versorgungssicherheit entsprechend der Forderung nach DIN 2000 mehr besteht?

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    18. März 2020
  • Frist
    21. April 2020
  • 0 Follower:innen
Leopold Mayer
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: 1. Welche…
An Bayerisches Landesamt für Umwelt Details
Von
Leopold Mayer
Betreff
Anwendung DIN 2000 - "zweites Standbein" zur redundanten Wasserversorgung [#182890]
Datum
18. März 2020 13:56
An
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Welches überwiegende öffentliche Interesse muss vorliegen, dass ausnahmsweise vom Landtagsbeschluss v. 12. 03. 1981 zur Erhaltung ortsnaher WV-Anlagen auch nach Fernleitungsanschluss abgewichen werden kann? 2. Aus welche" überwiegendem öffentlichen Interesse" darf eine lt. LRA unbeanstandet funktionsfähige, der TwVO entsprechende, ortsnahe Wasserversorgung (keine qualitativen und quantitativen Defizite) - die als "zweites Standbein" zur redundanten Versorgung geeignet wäre - nach Fernleitungsanschluss aufgelassen werden, wenn dadurch künftig keine redundante Versorgungssicherheit entsprechend der Forderung nach DIN 2000 mehr besteht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer Anfragenr: 182890 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/182890 Postanschrift Leopold Mayer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Leopold Mayer
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser E-Mail erhalten Sie vom Bayer. Landesamt für Umwelt ein Schreiben, gege…
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
Anwendung DIN 2000 - "zweites Standbein" zur redundanten Wasserversorgung [#182890] und Redundante Versorgungssicherheit [#182900]
Datum
2. April 2020 13:06
Status
Anfrage abgeschlossen
21,3 KB
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser E-Mail erhalten Sie vom Bayer. Landesamt für Umwelt ein Schreiben, gegebenenfalls auch mit entsprechend gekennzeichneten Anlagen. Dieses Schreiben wird ausschließlich elektronisch übermittelt, Sie erhalten keinen Brief gleichen Inhaltes. Hinweis: Wenn Sie selbst nicht der angesprochene Empfänger sind, leiten Sie bitte diese E-Mail in Ihrem Haus weiter. Sollten Sie irrtümlich diese Nachricht erhalten haben, leiten Sie sie bitte mit einem kurzen Hinweis an uns zurück. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen

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Bayerisches Landesamt für Umwelt
Sehr geehrte Damen und Herren, mit dieser E-Mail erhalten Sie vom Bayer. Landesamt für Umwelt ein Schreiben, gege…
Von
Bayerisches Landesamt für Umwelt
Betreff
Anwendung DIN 2000 - "zweites Standbein" zur redundanten Wasserversorgung [#182890] und Redundante Versorgungssicherheit [#182900]
Datum
2. April 2020 13:06
Status
geschwärzt
878,0 KB
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