Antrag nach BayDSG/BayUIG/VIG
Sehr geehrte
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bitte senden Sie mir
Folgendes zu:
1. Welches überwiegende öffentliche Interesse muss vorliegen, dass ausnahmsweise vom Landtagsbeschluss v. 12. 03. 1981 zur Erhaltung ortsnaher WV-Anlagen auch nach Fernleitungsanschluss abgewichen werden kann?
2. Aus welche" überwiegendem öffentlichen Interesse" darf eine lt. LRA unbeanstandet funktionsfähige, der TwVO entsprechende, ortsnahe Wasserversorgung (keine qualitativen und quantitativen Defizite) - die als "zweites Standbein" zur redundanten Versorgung geeignet wäre - nach Fernleitungsanschluss aufgelassen werden, wenn dadurch künftig keine redundante Versorgungssicherheit entsprechend der Forderung nach DIN 2000 mehr besteht?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 39 des Bayerischen Datenschutzgesetzes (BayDSG), § 3 Abs. 1 des Bayerischen Umweltinformationsgesetzes (BayUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 BayUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Leopold Mayer
Anfragenr: 182890
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Leopold Mayer
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