Anwendungserlass ThürVwKostOVerm 2013
Antrag nach dem ThürIFG/ThürUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich suche den Anwendungserlass ThürVwKostOVerm 2013 vom 29.05.2013. Auf ihrer Internetseite [http://www.thueringen.de/th9/tlvermgeo/landesamt/gesetze/index.aspx] ist nur der Anwendungserlass ThürVwKostOVerm 2012 verfügbar. Im Thüringer Staatsanzeiger 2013 (Ausgaben 22 / 2003 vom 02.06.2003, 23 / 2003 vom 10.06.2003 und 24 / 2003 vom 16.06.2003) konnte ich das Dokument nicht finden. Im Landesrechts-Portal Thüringen [http://landesrecht.thueringen.de/jportal/portal/page/bsthueprod.psml] ist nur der Anwendungserlass Stand 2012 verfügbar.
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Anwendungserlass / Anwendungsregeln ThürVwKostOVerm 2013, zuletzt geändert am 29.05.2013 (auch in dem Fall, dass dieser nicht rechtswirksam ist oder wurde)
und ggf.
Anwendungserlass ThürVwKostOVerm neuere Version
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 4 Abs. 1 des Thüringer Informationsfreiheitsgesetzes (ThürIFG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben.
Ich verweise auf § 6 Abs. 3 ThürIFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar.
Gegebenenfalls werde ich nach Eingang Ihrer Auskünfte um weitere ergänzende Auskünfte nachsuchen.
Ich möchte Sie schließlich um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe!
Mit freundlichen Grüßen,
Ergebnis der Anfrage
Die Anfrage war erfolgreich. Der Anwendungserlass ThürVwKostOVerm vom vom 29.05.2013 wurde bereitgestellt. Die Änderung des Anwendungserlasses ThürVwKostOVerm betrifft die Anlage 6 (Regelungen zur Ausfüllung des Kostenrahmens bei Liegenschaftsneuvermessungen). Es sind keine Kosten entstanden. Die Bearbeitung der Anfrage erfolgte innerhalb von zwei Tagen (sehr schnell).
Anfrage erfolgreich
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Datum16. März 2016
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19. April 2016
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