Anwendungshinweise IFG - Gesondertes Schreiben des Referats Z 26
Anfrage an:
Bundesnetzagentur
Verwendetes Gesetz:
Informationsfreiheitsgesetz Bund (IFG)
- das gesonderte Schreiben des Referats Z 26, welches in den Anwendungshinweisen des IFG in Ihrem Haus erwähnt wird.
Ich zitiere aus Ihren Anwendungshinweisen folgenden Satz wörtlich:
"Die Beschreibung der Vorgehensweise zur Erfassung des Aufwandes für die Ermittlung der Kosten erfolgt über ein gesondertes Schreiben durch das Referat Z 26." (vgl. Seite 5, vorletzter Satz).
Anfrage erfolgreich
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Datum23. November 2016
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28. Dezember 2016
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