Anwesenheit von KSR- und SKH-Mitgliedern

1. Jährliche durchschnittliche Anwesenheitsquote von ordentlichen und stellvertretenden Kreisschülerratsvertretern auf konstituierenden, ordentlichen und unordentlichen Kreisschülerratssitzungen in den Schuljahren 2007/2008 bis 2017/2018, aufgeschlüsselt nach Schulkreisen
2. Jährliche durchschnittliche Anwesenheitsquote von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern der schülerInnenkammer hamburg auf konstituierenden, ordentlichen und unordentlichen Sitzungen der schülerInnenkammer hamburg in den Schuljahren 2007/2008 bis 2017/2018

Information nicht vorhanden

  • Datum
    7. Juli 2018
  • Frist
    10. August 2018
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Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie …
An Behörde für Schule und Berufsbildung Details
Von
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Betreff
Anwesenheit von KSR- und SKH-Mitgliedern [#31675]
Datum
7. Juli 2018 14:43
An
Behörde für Schule und Berufsbildung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
1. Jährliche durchschnittliche Anwesenheitsquote von ordentlichen und stellvertretenden Kreisschülerratsvertretern auf konstituierenden, ordentlichen und unordentlichen Kreisschülerratssitzungen in den Schuljahren 2007/2008 bis 2017/2018, aufgeschlüsselt nach Schulkreisen 2. Jährliche durchschnittliche Anwesenheitsquote von ordentlichen und stellvertretenden Mitgliedern der schülerInnenkammer hamburg auf konstituierenden, ordentlichen und unordentlichen Sitzungen der schülerInnenkammer hamburg in den Schuljahren 2007/2008 bis 2017/2018
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Schule und Berufsbildung
Vielen Dank f?r Ihre Nachricht. Wir bem?hen uns, Ihnen zeitnah zu antworten. Trotzdem kann es manchmal zu Verz?ger…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
Automatische Antwort: Anwesenheit von KSR- und SKH-Mitgliedern [#31675]
Datum
7. Juli 2018 14:43
Status
Anfrage abgeschlossen
Vielen Dank f?r Ihre Nachricht. Wir bem?hen uns, Ihnen zeitnah zu antworten. Trotzdem kann es manchmal zu Verz?gerungen kommen. In diesem Fall bitten wir Sie um etwas Geduld.

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Behörde für Schule und Berufsbildung
Sehr geehrtAntragsteller/in die erfragten Angaben werden nicht zentral erfasst. Der Anspruch nach dem Hamburgis…
Von
Behörde für Schule und Berufsbildung
Betreff
Ihre Anfrage nach dem HmbTG zur Anwesenheit von KSR- und SKH-Mitgliedern [#31675]
Datum
26. Juli 2018 11:48
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in die erfragten Angaben werden nicht zentral erfasst. Der Anspruch nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) erstreckt sich nur auf bereits vorliegende Informationen im Zuständigkeitsbereich der Behörde für Schule und Berufsbildung. Ein Anspruch auf die erstmalige Zusammenstellung von Informationen besteht nicht. Mit freundlichen Grüßen