Anzahl als "verloren" gemeldeter Impfpässe 2017

Anfrage an: Stadt Leipzig

- die Anzahl der in Leipzig als "verloren" gemeldeten Impfpässe im Jahr 2017

Information nicht vorhanden

  • Datum
    11. Februar 2019
  • Frist
    13. März 2019
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Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir…
An Stadt Leipzig Details
Von
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Betreff
Anzahl als "verloren" gemeldeter Impfpässe 2017 [#57131]
Datum
11. Februar 2019 21:10
An
Stadt Leipzig
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach der Informationsfreiheitssatzung der Stadt Leipzig Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- die Anzahl der in Leipzig als "verloren" gemeldeten Impfpässe im Jahr 2017
Dies ist ein Antrag nach der Satzung zur Regelung des Zugangs zu Informationen in weisungsfreien Angelegenheiten der Stadt Leipzig (Informationsfreiheitssatzung Leipzig). Ausschlussgründe liegen m.E. nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 6 Abs. 1 und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um Empfangsbestätigung. Ich danke Ihnen für Ihre Mühe. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in Martinstraße 18 04318 Leipzig << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Stadt Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei der Stadtverwaltung eingegangen und wurde zur Beantwortung an …
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Anzahl als "verloren" gemeldeter Impfpässe 2017 [#57131] [Antwort]
Datum
12. Februar 2019 08:42
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage ist bei der Stadtverwaltung eingegangen und wurde zur Beantwortung an das Gesundheitsamt zeitnah weitergegeben. Mit freundlichen Grüßen

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Stadt Leipzig
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage erhielt ich zur Bearbeitung. Leider kann ich Ihnen keine Zahl nennen, d…
Von
Stadt Leipzig
Betreff
Anzahl als "verloren" gemeldeter Impfpässe 2017 [#57131]
Datum
19. Februar 2019 11:54
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Ihre Anfrage erhielt ich zur Bearbeitung. Leider kann ich Ihnen keine Zahl nennen, denn es gibt keine Meldepflicht für verloren gegangene Impfausweise. Jeder impfende Arzt muss gemäß § 22 Infektionsschutzgesetz die Impfung dokumentieren und kann demzufolge Impfausweise, bzw. Impfbescheinigungen ausstellen. Damit kann auch jeder impfende Arzt ein Duplikat ausstellen. Mit freundlichen Grüßen