Anzahl an Unternehmen, die einen DSB gemeldet haben

Die Anzahl an Unternehmen, die in Schleswig-Holstein einen Datenschutzbeauftragten gemeldet haben. Ebenso würde ich mich freuen, wenn Sie neben der Gesamtanzahl eine Aufschlüsselung nach Postleitzahl und/oder Landkreis vornehmen könnten.

Ebenso würde ich um Informationen bitten, welche Tätigkeiten das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz unternimmt, um Unternehmen zu identifizieren, die ihrer Meldepflicht/Bestellpflicht nicht nachkommen.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    11. Dezember 2021
  • Frist
    15. Januar 2022
  • Ein:e Follower:in
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl an Unt…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl an Unternehmen, die einen DSB gemeldet haben [#235100]
Datum
11. Dezember 2021 23:00
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IZG-SH/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl an Unternehmen, die in Schleswig-Holstein einen Datenschutzbeauftragten gemeldet haben. Ebenso würde ich mich freuen, wenn Sie neben der Gesamtanzahl eine Aufschlüsselung nach Postleitzahl und/oder Landkreis vornehmen könnten. Ebenso würde ich um Informationen bitten, welche Tätigkeiten das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz unternimmt, um Unternehmen zu identifizieren, die ihrer Meldepflicht/Bestellpflicht nicht nachkommen.
Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollten aus Ihrer Sicht Kosten für die Gewährung des Zuganges zu den erbetenen Informationen anfallen, bitte ich Sie mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Bitte teilen Sie mir auch dann mit, auf welche Regelung Sie die Kostenerhebung stützen und warum diese anfallen. Ich bitte Sie, mir die Informationen sobald wie möglich, spätestens jedoch mit Ablauf eines Monats zugänglich zu machen (vgl. § 5 Abs. 2 Satz 1 IZG-SH/§ 5 Abs. 2 VIG). Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235100/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese i…
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Anzahl an Unternehmen, die einen DSB gemeldet haben [#235100]
Datum
13. Dezember 2021 11:43
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit bestätigen wir den Eingang Ihrer E-Mail. Über die Hausleitung wurde diese in das für Sie zuständige Referat weitergeleitet. Nach Prüfung des Sachverhalts werden Sie von dort weitere Nachricht erhalten. Mit freundlichen Grüßen
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Az. 18.01/21.030 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. > bitte senden Sie mir Folgendes zu: …
Von
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Betreff
Re: Anzahl an Unternehmen, die einen DSB gemeldet haben [#235100]
Datum
6. Januar 2022 17:06
Status
Warte auf Antwort
Az. 18.01/21.030 Sehr Antragsteller/in vielen Dank für Ihre Anfrage. > bitte senden Sie mir Folgendes zu: > > Die Anzahl an Unternehmen, die in Schleswig-Holstein einen > Datenschutzbeauftragten gemeldet haben. Ebenso würde ich mich freuen, > wenn Sie neben der Gesamtanzahl eine Aufschlüsselung nach Postleitzahl > und/oder Landkreis vornehmen könnten. > > Ebenso würde ich um Informationen bitten, welche Tätigkeiten das > Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz unternimmt, um Unternehmen zu > identifizieren, die ihrer Meldepflicht/Bestellpflicht nicht nachkommen. > > Dies ist ein Antrag gemäß § 4 Abs. 1 Informationszugangsgesetz > Schleswig-Holstein (IZG-SH) auf Zugang nach Informationen nach § 3 > IZG-SH sowie § 1 des Gesetz zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen > Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen im Sinne > des § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. In Art. 37 Abs. 7 DSGVO heißt es: "Der Verantwortliche oder der Auftragsverarbeiter veröffentlicht die Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten und teilt diese Daten der Aufsichtsbehörde mit." Ähnliches ist im Landesdatenschutzgesetz Schleswig-Holstein in § 58 Abs. 5 LDSG geregelt. Meine Behörde nimmt diese Daten entgegen, beispielsweise per Webformular: https://www.datenschutzzentrum.de/formular/meldung-dsb.php Die Anzahl der Verantwortlichen (öffentliche und nichtöffentliche Stellen, also nicht beschränkt auf Unternehmen), von denen uns Meldungden der/des Datenschutzbeauftragten vorliegen, beträgt 7.436. Zwar haben wir für die Meldung abgefragt, ob es sich um eine öffentliche oder nichtöffentliche Stelle handelt. Aber in der Praxis wird diese Angabe aber in vielen Fällen falsch eingetragen. Beispielsweise wurden "öffentlich zugängliche" Stellen wie Apotheken, Tankstellen oder Anwaltskanzleien als "öffentliche Stellen" eingetragen. Auch nicht alle öffentlichen Stellen sind als solche eingetragen (z.B. Gemeinden, Ämter). Die Meldungen werden entgegengenommen und erfasst, aber nicht korrigiert (es sei denn, der Verantwortliche legt korrigierte Informationen zu seinem Eintrag vor). Daher enthält die Zahl von 7.436 auch einige Doppelnennungen und falsche Einträge. Eine Zuordnung zu Kreisen und Postzeitzahlen liegt ebenfalls nicht für uns einfach auswertbar vor. Im Ergebnis ist die Zahl 7.436 also zu hoch. Eine realistischere Zahl nur bezogen auf Unternehmen (also abzüglich der öffentlichen Stellen und ohne Doppelmeldungen) wäre ca. 5.000 (grobe Schätzung). Möglicherweise ist diese Zahl auch noch zu hoch, weil einige Meldungen aus der Anfangszeit der Geltung der DSGVO und des BDSG stammen und später mit Änderung des § 38 Abs. 1 S. 1 BDSG die Mindestzahl der Personen, die sich "in der Regel ... ständig mit der automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten beschäftigten" von zehn auf zwanzig gehoben wurde. Einige Verantwortliche - aber sicher nicht alle, die davon betroffen waren - hatten daraufhin mitgeteilt, dass sie nun keinen Datenschutzbeauftragten mehr hätten. Sie fragen außerdem, welche Tätigkeiten das Unabhängige Landeszentrum für Datenschutz unternimmt, um Unternehmen zu identifizieren, die ihrer Meldepflicht/Bestellpflicht nicht nachkommen: Dazu antworte ich Ihnen, dass wir schon aus Ressourcengründen zurzeit keine strukturierten Kontrollen durchführen, um derartige Unternehmen zu identifizieren. Solche Verstöße (Unterlassen einer Benennung/Mitteilung) können aber eine Rolle spielen, sofern bei der Bearbeitung von Beschwerden oder Durchführung von Prüfungen deutlich wird, dass ein Verantwortlicher der Pflicht der Benennung einer/eines Datenschutzbeauftragten oder der Mitteilung der Daten an meine Behörde nicht nachgekommen ist. Für diese Auskunft werden keine Gebühren erhoben. Es handelt sich um eine einfache Auskunft. Mit freundlichen Grüßen

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

<< Anfragesteller:in >>
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Sie haben mit damit sehr weitergeholfen.…
An Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Re: Anzahl an Unternehmen, die einen DSB gemeldet haben [#235100]
Datum
10. Januar 2022 12:31
An
Unabhängiges Landeszentrum für Datenschutz Schleswig-Holstein
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr << Anrede >> vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort. Sie haben mit damit sehr weitergeholfen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 235100 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/235100/