Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungsbescheide

Anfrage an: Südwestrundfunk

Informationen über die Anzahl an Widersprüchen die der SWR seit 2013 übersendet bekommen hat.
Über den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) erstellt der Beitragsservice Festsetzungsbescheide im Namen Ihrer Behörde. Auf diesen kann der Schuldener einen Widerspruch einlegen. Diese Widersprüche gehen zumindest teilweise direkt an die Behörde SWR. Daher müssen in Ihrer Behörde Informationen zu meiner Anfrage vorhanden sein.
Bitte leiten sie diese Anfrage nicht an den Beitragsservice weiter.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    9. Juli 2018
  • Frist
    8. August 2018
  • 2 Follower:innen
Jakob Daniel Marr
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Informationen …
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungsbescheide [#31778]
Datum
9. Juli 2018 16:59
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Informationen über die Anzahl an Widersprüchen die der SWR seit 2013 übersendet bekommen hat. Über den Rundfunkbeitragsstaatsvertrag (RBStV) erstellt der Beitragsservice Festsetzungsbescheide im Namen Ihrer Behörde. Auf diesen kann der Schuldener einen Widerspruch einlegen. Diese Widersprüche gehen zumindest teilweise direkt an die Behörde SWR. Daher müssen in Ihrer Behörde Informationen zu meiner Anfrage vorhanden sein. Bitte leiten sie diese Anfrage nicht an den Beitragsservice weiter.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr <<E-Mail-Adresse>>
Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr
Südwestdeutscher Rundfunk
Sehr geehrter Herr Marr, in nachfolgender Tabelle finden Sie eine Übersicht der Widerspruchsverfahren für das SWR…
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
WG: Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungsbescheide [#31778]
Datum
13. Juli 2018 16:56
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Marr, in nachfolgender Tabelle finden Sie eine Übersicht der Widerspruchsverfahren für das SWR-Sendegebiet, die mit einem Widerspruchsbescheid im entsprechenden Jahr beschieden wurden. <<E-Mail-Adresse>> Mit freundlichen Grüßen
Jakob Daniel Marr
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich erneut für Ihre schnelle Antwort. Sie listen nur die Anzahl…
An Südwestdeutscher Rundfunk Details
Von
Jakob Daniel Marr
Betreff
AW: WG: Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungsbescheide [#31778]
Datum
18. Juli 2018 13:18
An
Südwestdeutscher Rundfunk
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrt<< Anrede >> ich bedanke mich erneut für Ihre schnelle Antwort. Sie listen nur die Anzahl der Widersprüche, welche mit Widerspruchsbescheid beschieden wurden. (Mit einem einzigen Widerspruchsbescheid kann auf mehrere Widersprüche bezug genommen werden.) In der ursprünglichen Anfrage wurde jedoch nicht nach der Anzahl der Widerspruchsbescheide sondern nach der Anzahl tatsächlich eingegangener Widersprüche auf Festsetzungsbescheide gefordert. Liegen Ihnen dazu Zahlen vor? Liegen Ihnen Informationen über die Anzahl der seit 2013 mit mindestens einem Widerspruch behafteten Beitragskonten vor? In Ihrer Tabelle steht "ZBS" für Zentraler Beitragsservice? Das bedeutet diese Widerspruchsverfahren wurden vom Beitragsservice bearbeitet? Liegen Ihnen Informationen vor warum der Beitragsservice diese Zahlen nicht gesammelt für LRAs in seinem Jahresbericht erwähnt? Es ist bekannte Tatsache, dass bis zur Ausstellung eines Widerspruchsbescheids durchaus mehr als 2 Jahre vergehen können. Liegen Ihnen Informationen über die Gründe dieser Vorgehensweise vor? ... Mit freundlichen Grüßen Jakob Daniel Marr Anfragenr: 31778 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Jakob Daniel Marr
Südwestdeutscher Rundfunk
Ich bin vom 16.07.18 bis zum 27.07.18 nicht im Büro erreichbar. In dringenden Fällen bitte ich Sie, sich an mein …
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
Automatische Antwort: WG: Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungsbescheide [#31778]
Datum
18. Juli 2018 13:18
Status
Warte auf Antwort
Ich bin vom 16.07.18 bis zum 27.07.18 nicht im Büro erreichbar. In dringenden Fällen bitte ich Sie, sich an mein Sekretariat zu wenden: +49 (0)6131 929 32907. Vielen Dank!

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Südwestdeutscher Rundfunk
Sehr geehrter Herr Marr, urlaubsbedingt komme ich erst jetzt dazu, mich mit Ihren weiteren Fragen zu beschäftige…
Von
Südwestdeutscher Rundfunk
Betreff
AW: WG: Anzahl an Widersprüchen auf Festsetzungsbescheide [#31778]
Datum
30. Juli 2018 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Marr, urlaubsbedingt komme ich erst jetzt dazu, mich mit Ihren weiteren Fragen zu beschäftigen. Die Übersicht der Widerspruchsverfahren, die Ihnen bereits vorliegt, ist die einzige statistische Auswertung, die wir Ihnen zu diesem Thema anbieten können. Weitere Listen dazu werden beim für uns tätigen Zentralen Beitragsservice von ARD, ZDF und Deutschlandradio nicht geführt. Aufgrund eines durch die Umstellung auf den Rundfunkbeitrag ab dem 01.01.2013 bedingten erhöhten Post- und Widerspruchseingangs beim Zentralen Beitragsservice in Köln war es nicht möglich, Widersprüche immer in der sonst üblichen Zeit zu bearbeiten, wofür ich um Verständnis bitte. Mit freundlichen Grüßen