anzahl anträge nach dem neuen personenstandsgesetz

Wieviele Anträge auf Erstellung einer neuen Geburtsurkunde wurden in jedem Kalendermonat 2019 erfolgreich bearbeitet?
Wieviele Anträge wurden 2019 jeweils von M oder W oder kein Eintrag zu jeweils M oder W oder D oder kein Eintrag erfolgreich bearbeitet?
Wie oft wurden alle Vornamen ersetzt bzw. nur Vornamen hinzugefügt?
Wie oft wurde eine minderjährige Person als D eingetragen?

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    21. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Anträge …
An Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
anzahl anträge nach dem neuen personenstandsgesetz [#174781]
Datum
21. Januar 2020 00:33
An
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LTranspG, VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Anträge auf Erstellung einer neuen Geburtsurkunde wurden in jedem Kalendermonat 2019 erfolgreich bearbeitet? Wieviele Anträge wurden 2019 jeweils von M oder W oder kein Eintrag zu jeweils M oder W oder D oder kein Eintrag erfolgreich bearbeitet? Wie oft wurden alle Vornamen ersetzt bzw. nur Vornamen hinzugefügt? Wie oft wurde eine minderjährige Person als D eingetragen?
Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 2 Abs. 2 Landestransparenzgesetz (LTranspG) bzw. nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen nach § 2 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren. Soweit Verbraucherinformationen betroffen sind, bitte ich Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft nach § 7 Abs. 1 Satz 2 VIG auf elektronischem Wege kostenfrei gewähren können. Mit Verweis auf § 12 Abs. 3 Satz 1 LTranspG möchte ich Sie bitten, unverzüglich über den Antrag zu entscheiden. Soweit Umwelt- oder Verbraucherinformationen betroffen sind, verweise ich auf § 12 Abs. 3 Satz 2 Nr. 2 LTranspG bzw. § 5 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens bis zum Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174781 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174781
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Guten Tag, Ihre Eingabe mit Fragen nach Daten über die Ausstellung von Geburtsurkunden und die Namenswahl ist mi…
Von
Ministerium des Innern und für Sport des Landes Rheinland-Pfalz
Betreff
AW: anzahl anträge nach dem neuen personenstandsgesetz [#174781]
Datum
12. Februar 2020 09:21
Status
Anfrage abgeschlossen
Guten Tag, Ihre Eingabe mit Fragen nach Daten über die Ausstellung von Geburtsurkunden und die Namenswahl ist mir über die Internetplattform "Frag den Staat" zugegangen. Gemäß § 11 Abs. 2 Satz 1 des in Ihrer Eingabe erwähnten Landestransparenzgesetzes muss ein Antrag auf Informationszugang u. a. die Identität der Antragstellerin oder des Antragstellers erkennen lassen. Da Sie Ihre Eingabe unter einem Pseudonym gestellt haben, ist diese für die Gewährung eines Informationszugangs wesentliche Voraussetzung nicht erfüllt. Möglicherweise ergibt sich ein Teil der von Ihnen erbetenen Informationen aber schon aus der Antwort der Landesregierung (Landtags-Drucksache 17/9408) auf eine Kleine Anfrage im Landtag Rheinland-Pfalz, die die Änderung von Geschlechtseinträgen im Geburtsregister zum Inhalt hatte. Zu Frage 1 der Kleinen Anfrage 17/9264 vom 16. Mai 2019 waren die Standesämter in Rheinland-Pfalz befragt worden, wie viele Menschen seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Änderung der in das Geburtenregister einzutragenden Angaben am 22. Dezember 2018 Ihren Geschlechtseintrag im Geburtenregister in "divers" ändern ließen. Die Abfrage ergab, dass bis zum Stichtag am 27. Mai 2019 niemand seinen Geschlechtseintrag in "divers" hatte ändern lassen. Sie können diese und andere Parlamentsdrucksachen unter https://opal.rlp.de/starweb/OPAL_extern/index.htm einsehen. Ich hoffe, Ihnen mit diesen Angaben helfen zu können. Darüber hinaus liegen hier keine weiteren Daten vor. Mit freundlichen Grüßen