anzahl anträge nach dem neuen personenstandsgesetz

Wieviele Anträge auf Erstellung einer neuen Geburtsurkunde wurden in jedem Kalendermonat 2019 erfolgreich bearbeitet?
Wieviele Anträge wurden 2019 jeweils von M oder W oder kein Eintrag zu jeweils M oder W oder D oder kein Eintrag erfolgreich bearbeitet?
Wie oft wurden alle Vornamen ersetzt bzw. nur Vornamen hinzugefügt?
Wie oft wurde eine minderjährige Person als D eingetragen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Januar 2020
  • Frist
    25. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Anträge…
An Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
anzahl anträge nach dem neuen personenstandsgesetz [#174780]
Datum
21. Januar 2020 00:32
An
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem HDSIG/HUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Anträge auf Erstellung einer neuen Geburtsurkunde wurden in jedem Kalendermonat 2019 erfolgreich bearbeitet? Wieviele Anträge wurden 2019 jeweils von M oder W oder kein Eintrag zu jeweils M oder W oder D oder kein Eintrag erfolgreich bearbeitet? Wie oft wurden alle Vornamen ersetzt bzw. nur Vornamen hinzugefügt? Wie oft wurde eine minderjährige Person als D eingetragen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 80 des Hessischen Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetzes (HDSIG) § 3 Abs. 1 des Hessischen Umweltinformationsgesetzes (HUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollten diese Gesetze nicht einschlägig sein, bitte ich Sie, die Anfrage als Bürgeranfrage zu behandeln. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 85 HDSIG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 HUIG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174780 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174780
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (…
Von
Hessisches Ministerium des Innern, für Sicherheit und Heimatschutz
Betreff
AW: anzahl anträge nach dem neuen personenstandsgesetz [#174780]
Datum
17. Februar 2020 09:47
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in Sie haben nach § 80 Abs. 1 Hessisches Datenschutz- und Informationsfreiheitsgesetz (HDSIG) beantragt, Ihnen folgende Fragen zum Vollzug des Personenstandsgesetzes bzw. der Erteilung von Geburtsurkunden zu beantworten: - Wie viele Anträge auf Erstellung einer neuen Geburtsurkunde wurden in jedem Kalendermonat 2019 erfolgreich bearbeitet? - Wie viele Anträge wurden 2019 jeweils von M oder W oder kein Eintrag zu jeweils M oder W oder D oder kein Eintrag erfolgreich bearbeitet? - Wie oft wurden alle Vornamen ersetzt bzw. nur Vornamen hinzugefügt? - Wie oft wurde eine minderjährige Person als D eingetragen? Die von Ihnen gewünschten Informationen liegen im Hessischen Ministerium des Innern und für Sport nicht vor. Das Hessische Ministerium des Innern und für Sport ist gemäß § 85 Abs. 1 Satz 1 HDSIG nicht informationspflichtige Stelle. Ihr Antrag ist deshalb abzulehnen. Mit freundlichen Grüßen