Anzahl Atemschutzgeräte

Die Anzahl und das Modell an vorgehaltenen Atemschutzgeräten der Feuerwehr Stuttgart

1. für den Einsatzdienst,

2. für den Übungsdienst,

3. für den Langzeit-Einsatz (Bsp.: Tunnel/Tiefgaragen).

Sowie die Anzahl der Geräte aus Punkt 1 und 3, welche auf Fahrzeugen verlastet sind.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    30. September 2023
  • Frist
    4. November 2023
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl und das Modell an vorge…
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Atemschutzgeräte [#289340]
Datum
30. September 2023 23:56
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem LIFG/UVwG/VIG Guten Tag, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Die Anzahl und das Modell an vorgehaltenen Atemschutzgeräten der Feuerwehr Stuttgart 1. für den Einsatzdienst, 2. für den Übungsdienst, 3. für den Langzeit-Einsatz (Bsp.: Tunnel/Tiefgaragen). Sowie die Anzahl der Geräte aus Punkt 1 und 3, welche auf Fahrzeugen verlastet sind.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 24 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 23 Abs. 3 UVwG betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 289340 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/289340/ Postanschrift << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
<< Anfragesteller:in >>
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Atemschutzgeräte“ vom 30.09.2023 (#289340) wurde von Ihnen …
An Landeshauptstadt Stuttgart Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Anzahl Atemschutzgeräte [#289340]
Datum
4. November 2023 01:11
An
Landeshauptstadt Stuttgart
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Guten Tag, meine Informationsfreiheitsanfrage „Anzahl Atemschutzgeräte“ vom 30.09.2023 (#289340) wurde von Ihnen nicht in der gesetzlich vorgeschriebenen Zeit beantwortet. Sie haben die Frist mittlerweile um 1 Tag überschritten. Bitte informieren Sie mich umgehend über den Stand meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >>

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Landeshauptstadt Stuttgart
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem LIFG. Ihr Auskunftsersuchen kann m…
Von
Landeshauptstadt Stuttgart
Betreff
Antwort: Anzahl Atemschutzgeräte [#289340]
Datum
4. Dezember 2023 14:33
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> vielen Dank für Ihre Anfrage nach dem LIFG. Ihr Auskunftsersuchen kann mit den uns vorliegenden Daten wie folgt beantwortet werden. Pressluftatmer PSS 5000 der Firma Dräger zu 1: Für den Einsatzdienst 455 Geräte, davon 390 auf den Fahrzeugen zu 2: Für den Übungsdienst 100 Geräte zu 3: Für den Langzeiteinsatz 66 Geräte BG4, davon 60 auf den Fahrzeugen Sollte Ihrerseits darüber hinausgehend Informationsbedarf bestehen, müsste dies für Sie entgeltlich erhoben werden. Für diesen Fall bitten wir um Nennung einer postalischen Anschrift, um Ihnen einen schriftlichen Kostenvoranschlag für die Erhebung der Daten zukommen lassen zu können. Vielen Dank. Mit freundlichen Grüßen