Anzahl Betreuungsfälle (ehemals Vormundschaft)
Antrag nach dem LIFG/LUIG/VIG
Sehr geehrte Damen und Herren,
bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für wieviele Personen lag in den Jahren 2013, 2014, 2015 und 2016 eine Betreuung vor?
Für wieviel dieser Personen war im jeweiligen Jahr eine Betreuung durch einen Rechtsanwalt, Notar, Richter etc. eingesetzt (auch wenn diese(r) als Berufsbetreuer agierte). Unabhängig ob für Vermögenssorge, Aufenthaltsbestimmung, Gesundheitsfürsorge, Heimangelegenheiten, Wohnungsangelegenheiten, Vertretung im Rechtstreit.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 Abs. 2 des Landesinformationsfreiheitsgesetzes (LIFG), nach § 25 des Umweltverwaltungsgesetzes (UVwG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 Umweltinformationsgesetzes des Bundes (UIG) betroffen sind, sowie nach § 2 Abs. 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Verbraucherinformationen betroffen sind.
Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor.
Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Es handelt sich meines Erachtens um eine einfache Auskunft bei geringfügigem Aufwand. Gebühren fallen somit nicht an.
Ich verweise auf § 7 Abs. 7 LIFG/§243 Abs. 3 UVwG/§ 5 Abs. 2 VIG und bitte, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail).
Ich bitte um Empfangsbestätigung und danke Ihnen für Ihre Mühe.
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum21. Oktober 2016
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20. November 2016
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