Anzahl Bundeswehr-Opfer

Die Anzahl oder Schätzung der durch direkte und wenn möglich indirekte Einwirkung der Bundeswehr getöteten Menschen seit 2001.

Über eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage würde ich mich freuen, da es sich um eine Anfrage im Rahmen des Wettbewerbs Jugend debattiert handelt.

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    5. Januar 2020
  • Frist
    8. Februar 2020
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl oder Schätzung de…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl Bundeswehr-Opfer [#173392]
Datum
5. Januar 2020 13:05
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr [geschwärzt], bitte senden Sie mir Folgendes zu: Die Anzahl oder Schätzung der durch direkte und wenn möglich indirekte Einwirkung der Bundeswehr getöteten Menschen seit 2001. Über eine zeitnahe Beantwortung meiner Anfrage würde ich mich freuen, da es sich um eine Anfrage [geschwärzt] handelt. Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] Anfragenr: 173392 Antwort an: [geschwärzt] Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: [geschwärzt] Postanschrift [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt]
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1217 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 05.01.20…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anzahl Bundeswehr-Opfer [#173392]
Datum
13. Januar 2020 09:40
Status
Warte auf Antwort

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1217 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: Ihr Antrag vom 05.01.2020 (s.u.) Sehr geehrteAntragsteller/in ich bestätige den Eingang Ihres auf das IFG gestützten Antrags vom 5. Januar 2020 (Bezug). Dieser wurde unter dem Aktenzeichen (Az) 39-22-17/-1217 registriert. Da nicht zweifelsfrei erkennbar ist, welche amtlichen Informationen konkret von Ihrem Auskunftsersuchen erfasst sein sollen, wende ich mich vor Einleitung der inhaltlichen Bearbeitung zunächst mit der Bitte um Präzisierung bzw. Konkretisierung Ihres Anliegens an Sie. Diesseits wird vermutet, dass Sie um Übermittlung der Anzahl der - außerhalb der Bundeswehr stehenden - Personen bitten, welche seit dem Jahr 2001 bei Kampfhandlungen im Rahmen der Beteiligung der Bundeswehr an besonderen Auslandseinsätzen ums Leben gekommen sind. Hierzu bitte ich Sie freundlich um Mitteilung, ob diese Vermutung zutreffend ist. Sollte dies nicht der Fall sein, bitte ich darüber hinaus, Ihr Informationsinteresse möglichst genau und umfassend darzustellen. Dabei bitte ich insbesondere auch zu erläutern, wie Sie die Ihrerseits verwandten Begriffe "direkte" bzw. "indirekte Einwirkung" verstanden wissen möchten. Mit freundlichen Grüßen
<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Vermutung ist richtig. Mit „indirekt“ meine ich Personen, an deren Tod die Bund…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Anzahl Bundeswehr-Opfer [#173392]
Datum
13. Januar 2020 13:38
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in ihre Vermutung ist richtig. Mit „indirekt“ meine ich Personen, an deren Tod die Bundeswehr nicht direkt aber z.B. durch Übermittlung von Aufklärungsdaten beteiligt war. Über eine schnelle Antwort würde ich mich sehr freuen. Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173392 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173392
Bundesministerium der Verteidigung
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1217 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 05.01…
Von
Bundesministerium der Verteidigung
Betreff
Antwort: Anzahl Bundeswehr-Opfer [#173392]
Datum
5. Februar 2020 13:27
Status
Anfrage abgeschlossen
BMVg R I 1 - Az 39-22-17/-1217 Betr.: Informationsfreiheitsgesetz (IFG) Bezug: 1. Ihr Antrag vom 05.01.2020 2. BMVg - R I 1 - Az 39-22-17/-1217 vom 13.01.2020 3. Ihre E-Mail vom 13.01.2020 Sehr geehrteAntragsteller/in Sie baten mit Antrag vom 5. Januar 2020 (Bezug 1.) um Übersendung von amtlichen Informationen über die "Anzahl oder Schätzung der durch direkte und wenn möglich indirekte Einwirkung der Bundeswehr getöteten Menschen seit 2001". Auf meine Nachfrage vom 13. Januar 2020 (Bezug 2.) präzisierten Sie Ihren Antragsgegenstand dahingehend, dass Sie um Übermittlung der Anzahl der - außerhalb der Bundeswehr stehenden - Personen bitten, welche seit dem Jahr 2001 bei Kampfhandlungen im Rahmen der Beteiligung der Bundeswehr an besonderen Auslandseinsätzen ums Leben gekommen sind. Dabei seien mit "indirekter Einwirkung" Personen gemeint, "an deren Tod die Bundeswehr nicht direkt aber z.B. durch Übermittlung von Aufklärungsdaten beteiligt war". Nach hier durchgeführter Recherche kann ich Ihnen Folgendes mitteilen: Opferzahlen infolge von Einwirkungen deutscher Einsatzkontingente werden nicht nachgehalten bzw. können nicht belastbar nachgehalten werden, da verlässliche Quellen, valide Zahlen sowie deren (internationale) Bestätigung über Opferzahlen häufig fehlen oder sehr stark variieren. Zur Begrifflichkeit "international" ist hierbei zu beachten, dass in Krisensituationen innerhalb eines Landes Opferzahlen oftmals zur politischen Einflussnahme genutzt werden. Die Verifizierung solcher Zahlen durch unabhängige und meist internationale Quellen gilt dabei als objektives Merkmal. Einschlägige Übersichten werden somit nicht geführt, sodass die von Ihnen erbetenen amtlichen Informationen nicht vorliegen. Unabhängig davon weise ich zwecks zusätzlicher Erläuterung auf folgende ggf. weiterführende Zusätze hin: Zur sog. "direkten Einwirkung": Grundsätzlich wurde und wird durch das deutsche Einsatzkontingent z.B. bei ISAF bzw. Resolute Support kein sogenannter "Bodycount" - also die zahlenweise Erfassung von feindlichen Verwundeten oder Getöteten aufgrund direkter Einwirkung- durchgeführt. Ein sogenanntes Battle Damage Assessment ist zum Einen aufgrund der Rahmenlage (feindliches Umfeld) nur selten möglich und zum Anderen lässt die Vorgehensweise z.B. der Taliban (sofortiges Verbringen von Opfern außerhalb der Kampfzone) keine verwertbaren Ergebnisse zu. In diesem Zusammenhang wird auch auf die Drucksache 17/1813 vom 20.05.2010 (Kleine Anfrage der Fraktion DIE LINKE (Opfer des Krieges in Afghanistan) http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/018/1701813.pdf ) verwiesen; hier bspw. Frage 2: Frage 2: Wie viele Personen wurden in Afghanistan seit 2002 unter Beteiligung deutscher Einsatzkräfte bei Kampfhandlungen bzw. in Gefechtssituationen verletzt bzw. getötet (bitte jeweils aufgeschlüsselt nach Jahren, Region und Art des Vorfalls und nach Alter und Geschlecht der Opfer)? Antwort zu Frage 2 (Auszug): Eine empirische Erfassung von verletzten oder getöteten gegnerischen Kräften in Afghanistan ist nicht möglich und wird auch nicht geführt. Dies ist insbesondere darin begründet, dass die gegnerischen Kräfte ihre getöteten oder verletzten Kämpfer nicht zurücklassen, sondern stets bergen und zum frühestmöglichen Zeitpunkt – meist noch am selben Tage – bestatten. Außerdem ist durch eigene Beobachtungen bzw. durch Aufklärungsergebnisse eigener Kräfte regelmäßig nicht eindeutig festzustellen, ob ein Gegner gerade in Deckung gegangen oder ausgewichen ist bzw. verletzt oder getötet wurde. Zur sog. "indirekten Einwirkung": Im Zusammenhang mit dem Luftschlag am 4. September 2009 in KUNDUZ (Afghanistan) hat sich ein Untersuchungsausschuss des Deutschen Bundestages u.a. auch mit der Anzahl der Getöteten und Verletzten befasst. Der Abschlussbericht ist in der Drucksache 17/7400 veröffentlicht worden ( http://dipbt.bundestag.de/doc/btd/17/074/1707400.pdf). Ich hoffe, Ihnen mit den vorangestellten Erläuterungen weitergeholfen zu haben. Mit freundlichen Grüßen

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<< Anfragesteller:in >>
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in…
An Bundesministerium der Verteidigung Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
AW: Antwort: Anzahl Bundeswehr-Opfer [#173392]
Datum
5. Februar 2020 15:50
An
Bundesministerium der Verteidigung
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrteAntragsteller/in vielen Dank für Ihre ausführliche Antwort! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 173392 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/173392