Anzahl der abrechnenden Bürgerteststellen (Covid-19) in Köln

1. Für wie viele einzelne Teststellen für Bürgertests (Covid-19) in Köln wurden bei Ihnen Abrechnungen eingereicht?

2. Wie viele einzelne Betreiber von Teststellen für Bürgertests (Covid-19) in Köln haben bei Ihnen Abrechnungen eingereicht?

Es soll ermittelt werden, wie viele Teststellen jeder Betreiber im Durchschnitt betreibt.

Information nicht vorhanden

  • Datum
    21. Juni 2022
  • Frist
    23. Juli 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie m…
An Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der abrechnenden Bürgerteststellen (Covid-19) in Köln [#251863]
Datum
21. Juni 2022 13:33
An
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem Informationsfreiheitsgesetz NRW, UIG NRW, VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
1. Für wie viele einzelne Teststellen für Bürgertests (Covid-19) in Köln wurden bei Ihnen Abrechnungen eingereicht? 2. Wie viele einzelne Betreiber von Teststellen für Bürgertests (Covid-19) in Köln haben bei Ihnen Abrechnungen eingereicht? Es soll ermittelt werden, wie viele Teststellen jeder Betreiber im Durchschnitt betreibt.
Dies ist ein Antrag nach dem Gesetz über die Freiheit des Zugangs zu Informationen für das Land Nordrhein-Westfalen (Informationsfreiheitsgesetz Nordrhein-Westfalen – IFG NRW), dem Umweltinformationsgesetz Nordrhein-Westfalen (soweit Umweltinformationen betroffen sind) und dem Verbraucherinformationsgesetz des Bundes (soweit Verbraucherinformationen betroffen sind). Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Aus Gründen der Billigkeit und insbesondere auf Grund des Umstands, dass die Auskunft in gemeinnütziger Art der Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt werden wird, bitte ich Sie, nach § 2 VerwGebO IFG NRW von der Erhebung von Gebühren abzusehen. Soweit Umweltinformationen betroffen sind, handelt es sich hierbei um eine einfache Anfrage nach §5 (2) UIG NRW. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Auslagen dürfen nicht erhoben werden, da es dafür keine gesetzliche Grundlage gibt. Ich verweise auf § 5 Abs. 2 IFG NRW, § 2 UIG NRW und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Nach §5 Abs. 1 Satz 5 IFG NRW bitte ich Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen << Antragsteller:in >> << Antragsteller:in >> Anfragenr: 251863 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/251863/
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Sehr << Antragsteller:in >> in der Detailtiefe erfassen wir die Daten nicht. Wenden Sie sich daher a…
Von
Kassenärztliche Vereinigung Nordrhein
Betreff
AW: Anzahl der abrechnenden Bürgerteststellen (Covid-19) in Köln [#251863]
Datum
29. Juni 2022 19:08
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr << Antragsteller:in >> in der Detailtiefe erfassen wir die Daten nicht. Wenden Sie sich daher am besten an die Stadt Köln. Diese hat den besten Überblick über die eigens beauftragten Teststellen. Mit freundlichen Grüßen