Anzahl der Anfragen nach dem IFG

die Anzahl der Anfragen nach dem IFG aus 2019

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    16. April 2020
  • Frist
    19. Mai 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: die Anzahl der Anfr…
An Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Anfragen nach dem IFG [#184732]
Datum
16. April 2020 16:16
An
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
die Anzahl der Anfragen nach dem IFG aus 2019
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 184732 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/184732 Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 16.04.2020, mit dem Sie unter Verweis auf das I…
Von
Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern
Betreff
AW: IFG-Antrag: Anzahl der Anfragen nach dem IFG [#184732]; Unser Aktenzeichen: Z13.11 - 07-03-05/6/2020
Datum
23. April 2020 17:02
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrteAntragsteller/in ich beziehe mich auf Ihre E-Mail vom 16.04.2020, mit dem Sie unter Verweis auf das Informationsfreiheitsgesetz (IFG) um die Angabe der Anzahl von Anfragen nach dem IFG aus 2019 baten. Nach § 1 Abs. 1 S. 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) hat jeder nach Maßgabe dieses Gesetzes gegenüber den Behörden des Bundes einen Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen. Unter einer amtlichen Information ist gemäß § 2 Nr. 1 IFG jede amtlichen Zwecken dienende Aufzeichnung, unabhängig von der Art ihrer Speicherung, zu verstehen. Aus der von Ihnen gestellten Anfrage ergibt sich, dass Ihr Begehren auf die Zurverfügungstellung amtlicher Informationen gerichtet ist. Auf Ihren Antrag hin erteile ich folgenden Bescheid: Ihrem Antrag auf Auskunftserteilung vom 16.04.2020 gebe ich statt. Das Beschaffungsamt des BMI haben im Jahr 2019 insgesamt 15 Anfragen nach dem IFG erreicht. Diese Auskunft ist für Sie kosten- und gebührenfrei. Rechtsbehelfsbelehrung: Gegen diesen Bescheid können Sie Widerspruch einlegen. Der Widerspruch ist innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe dieses Bescheids schriftlich oder zur Niederschrift bei dem Beschaffungsamt des Bundesministeriums des Innern, Referat Z 13, Brühler Straße 3, 53119 Bonn, zu erheben. Mit freundlichen Grüßen