Anzahl der Anfragen nach IFG

Anfrage an: Robert Koch-Institut

Aktuell kündigen Sie regelmäßig eine verzögerte Bearbeitung der Anfragen nach IFG an mit der Begründung, derzeit seien so viele Anfragen nach IFG zu bearbeiten.
Ich bitte Sie daher um folgende Information:
1. Wie viele Anfragen nach IFG wurden im Zeitraum 15.08.2021 bis 15.09.2021 an das RKI gerichtet
2. Wieviele Mitarbeiter standen in diesem Zeitraum zur Beantwortung dieser Anfragen zur Verfügung

Vielen Dank

Anfrage teilweise erfolgreich

  • Datum
    20. September 2021
  • Frist
    22. Oktober 2021
  • Ein:e Follower:in
Max Cron
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Aktuell kündigen …
An Robert Koch-Institut Details
Von
Max Cron
Betreff
Anzahl der Anfragen nach IFG [#228580]
Datum
20. September 2021 11:01
An
Robert Koch-Institut
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Aktuell kündigen Sie regelmäßig eine verzögerte Bearbeitung der Anfragen nach IFG an mit der Begründung, derzeit seien so viele Anfragen nach IFG zu bearbeiten. Ich bitte Sie daher um folgende Information: 1. Wie viele Anfragen nach IFG wurden im Zeitraum 15.08.2021 bis 15.09.2021 an das RKI gerichtet 2. Wieviele Mitarbeiter standen in diesem Zeitraum zur Beantwortung dieser Anfragen zur Verfügung Vielen Dank
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Auslagen dürfen nach BVerwG 7 C 6.15 nicht berechnet werden. Sollten Sie Gebühren veranschlagen wollen, bitte ich gemäß § 2 IFGGebV um Befreiung oder hilfweise Ermäßigung der Gebühren. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Kann diese Frist nicht eingehalten werden, müssen Sie mich darüber innerhalb der Frist informieren. Ich bitte Sie um eine Antwort per E-Mail gemäß § 1 Abs. 2 IFG. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an behördenexterne Dritte. Sollten Sie meinen Antrag ablehnen wollen, bitte ich um Mitteilung der Dokumententitel und eine ausführliche Begründung. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Max Cron Anfragenr: 228580 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/228580/
Mit freundlichen Grüßen Max Cron
Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage vom 20.09.2021 Sehr geehrter Herr Cron, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihn…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage vom 20.09.2021
Datum
20. September 2021 15:38
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Cron, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Das Robert Koch-Institut (RKI) steht in besonderer Verantwortung, an zentraler Stelle an der Bewältigung der Krise durch die Auswirkungen der COVID-19-Pandemie mitzuwirken. Diese Auswirkungen betreffen unsere gesamte Gesellschaft und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter des RKI in besonderem Maße. Wir bitten daher um Verständnis, falls Ihre Anfrage durch diese besonderen Umstände ggf. nicht innerhalb eines Monats beantwortet werden können sollte. Wir arbeiten mit Hochdruck an der Bearbeitung der Vielzahl der eingegangenen IFG-Anträge, die zumeist auch sehr umfangreich sind. Die für Ihre Anfrage zuständigen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind auch gleichzeitig für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. Bitte haben Sie Verständnis dafür, dass derzeit alle Kräfte gebündelt daran arbeiten, diese außergewöhnliche Situation zu bewältigen. Aus diesem Grunde müssen wir Sie noch um etwas Geduld bitten. Rückfragen hierzu bitte ausschließlich an das Funktionspostfach <<E-Mail-Adresse>> unter Angabe des Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0383. Mit freundlichen Grüßen

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Robert Koch-Institut
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.09.2021 [Az. Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0383] [#22…
Von
Robert Koch-Institut
Betreff
Ihre Anfrage nach dem Informationsfreiheitsgesetz (IFG) vom 20.09.2021 [Az. Aktenzeichens: 2.13.04/0003#0383] [#228580]
Datum
15. Dezember 2021 17:58
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Cron, zu Ihrer o. g. Anfrage auf Informationszugang teilen wir Ihnen Folgendes mit: Zu 1. „Wie viele Anfragen nach IFG wurden im Zeitraum 15.08.2021 bis 15.09.2021 an das RKI gerichtet.“ Statistiken in der von Ihnen begehrten Form bzw. für den von Ihnen benannten Zeitraum liegen bei uns nicht vor. Auch besteht nach dem IFG kein Anspruch auf Erstellung entsprechender Statistiken etwa durch Auswertung der vorhandenen amtlichen Informationen. Wir können Ihnen jedoch mitteilen, dass mit Stand vom 15.12.2021 im Kalenderjahr 2021 bisher insgesamt 533 Anträge nach dem IFG eingegangen sind. Zu 2. „Wie viele Mitarbeiter standen in diesem Zeitraum zur Beantwortung dieser Anfragen zur Verfügung“ Eine genaue Bezifferung der bei der Bearbeitung von Anträgen nach dem IFG beteiligten Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist nicht möglich, da die Beantwortung in unterschiedlichem Umfang die Beteiligung verschiedener Fachabteilungen notwendig macht. In welchem Umfang dies geschieht, hängt vom jeweiligen Antragsgegenstand ab. Die zu beteiligenden Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sind zudem gleichzeitig auch für die Bewältigung der Krisensituation durch COVID-19 zuständig. In der für Anträge nach dem IFG federführend zuständigen Stabsstelle Grundsatz und Recht sind insgesamt fünf Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter anteilig mit der Bearbeitung von Anträgen nach dem IFG befasst. Mit freundlichen Grüßen