Anzahl der angezeigten Straftaten Silvester 2016 im Bereich des Kölner Hauptbahnhofs

- Anzahl der zur Anzeige gebrachten Straftaten am 31.12.2016/01.01.2017 am und vor dem Kölner Hauptbahnhof aufgeschlüsselt nach Straftatenschlüsseln der Polizeilichen Kriminalstatistik
- jeweils Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen der vorbezeichneten zur Anzeige gebrachten Straftaten

Anfrage abgelehnt

  • Datum
    14. Januar 2017
  • Frist
    17. Februar 2017
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Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: - Anzahl der zur…
An Bundespolizeidirektion Sankt Augustin Details
Von
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Betreff
Anzahl der angezeigten Straftaten Silvester 2016 im Bereich des Kölner Hauptbahnhofs [#19907]
Datum
14. Januar 2017 20:31
An
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
- Anzahl der zur Anzeige gebrachten Straftaten am 31.12.2016/01.01.2017 am und vor dem Kölner Hauptbahnhof aufgeschlüsselt nach Straftatenschlüsseln der Polizeilichen Kriminalstatistik - jeweils Staatsangehörigkeit der Tatverdächtigen der vorbezeichneten zur Anzeige gebrachten Straftaten
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die zu erwartenden Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Informationsfreiheitsgesetz; Auskunftsersuchen
Von
Bundespolizeidirektion Sankt Augustin
Via
Briefpost
Betreff
Informationsfreiheitsgesetz; Auskunftsersuchen
Datum
14. Februar 2017
Status
Warte auf Antwort
57,8 KB