Anzahl der Anträge auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz in Zusammenhang mit Corona-Impfungen

Bitte teilen Sie mir die Anzahl der bei Ihnen seit Anfang 2021 eingegangenen Anträge auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit einer Impfung gegen Covid-19 mit, aufgeschlüsselt nach den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson.

Eine fortlaufende Veröffentlichung der Zahlen über die Homepage des Bundeslandes Thüringen wäre wünschenswert.

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    7. Januar 2022
  • Frist
    9. Februar 2022
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<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu: Bitte tei…
An Thüringer Landesverwaltungsamt Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
Anzahl der Anträge auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz in Zusammenhang mit Corona-Impfungen [#237013]
Datum
7. Januar 2022 21:50
An
Thüringer Landesverwaltungsamt
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrte Damen und Herren, bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Bitte teilen Sie mir die Anzahl der bei Ihnen seit Anfang 2021 eingegangenen Anträge auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz (IfSG) in Verbindung mit einer Impfung gegen Covid-19 mit, aufgeschlüsselt nach den Impfstoffen von BioNTech/Pfizer, Moderna, AstraZeneca und Johnson & Johnson. Eine fortlaufende Veröffentlichung der Zahlen über die Homepage des Bundeslandes Thüringen wäre wünschenswert.
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 237013 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/237013/ Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr Antragsteller/in mit der anhängenden E-Mail vom 7. Januar 2022 haben Sie einen Antrag auf Zugang zu amtliche…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Anfrage/Antrag nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) (Az. 140-1096-01/22): Anzahl der Anträge auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz in Zusammenhang mit Corona-Impfungen [#237013]
Datum
10. Januar 2022 11:58
Status
Warte auf Antwort
Sehr Antragsteller/in mit der anhängenden E-Mail vom 7. Januar 2022 haben Sie einen Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen gemäß § 9 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) gestellt. Hiermit bestätige ich Ihnen den Eingang Ihres Antrags, der unter dem Aktenzeichen 140-1096-01/22 bearbeitet wird. Auf Folgendes möchte ich hinweisen: Sofern ein Dritter im Sinne des § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG betroffen ist, so ist ihm gemäß § 10 Abs. 4 ThürTG die Möglichkeit zur Stellungnahme innerhalb eines Monats zu geben. Dritter i. S. d. § 3 Abs. 1 Nr. 5 ThürTG ist jede natürliche oder juristische Person, deren Rechte nach § 13 ThürTG geschützt werden. Erfasst sind damit Datenschutzrechte sowie Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse. Inhaber der Schutzrechte können auch öffentliche Stellen sowie Amtsträger sein. Über eventuell entstehende Kosten im Falle einer Stattgabe Ihres Antrages kann derzeit - mangels exakter Kenntnis des Informationsbeschaffungsaufwands - noch nicht genau informiert werden. Zur grundsätzlichen Orientierung möchte ich jedoch diesbezüglich schon jetzt auf folgende Kostenregelungen hinweisen: a) Zeitaufwand: 16,00 Euro je 15 min (Beamte des gehobenen Dienstes oder vergleichbare Angestellte - Nr. 1.4.1.2 Anlage Thüringer Allgemeine Verwaltungskostenordnung [ThürAllgVwKostO]) b) Kopierkosten: Nr. 2.1.2 Anlage ThürAllgVwKostO - 0,50 Euro je Seite schwarz-weiß (erste 50 Seiten) - 0,15 Euro je Seite schwarz-weiß (jede weitere Seite) - 1,00 Euro je Seite in Farbe (erste 50 Seiten) - 0,30 Euro je Seite in Farbe (jede weitere Seite) Die Gebühr darf den Betrag von 500 Euro nicht übersteigen, bei geringfügigem Aufwand sind die öffentlichen Leistungen verwaltungskostenfrei (§ 15 Abs. 1 Sätze 3 und 4 ThürTG). Für den Fall, dass Sie Ihr Informationszugangsbegehren nicht aufrechterhalten, bitte ich um entsprechende Mitteilung. Für Rückfragen und weitere Informationen stehe ich gern zur Verfügung. Mit freundlichen Grüßen

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Thüringer Landesverwaltungsamt
Sehr Antragsteller/in auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 7. Januar 2022 teile ich Ihnen Folgendes mit: Seit Januar 2021…
Von
Thüringer Landesverwaltungsamt
Betreff
Anfrage/Antrag nach dem Thüringer Transparenzgesetz (ThürTG) (Az. 140-1096-01/22): Anzahl der Anträge auf Gewährung von Beschädigtenversorgung nach dem Infektionsschutzgesetz in Zusammenhang mit Corona-Impfungen [#237013]
Datum
13. Januar 2022 08:49
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr Antragsteller/in auf Ihre E-Mail-Anfrage vom 7. Januar 2022 teile ich Ihnen Folgendes mit: Seit Januar 2021 wurden im Thüringer Landesverwaltungsamt (TLVwA) 31 Anträge auf Anerkennung eines Impfschadens nach den §§ 60 ff. des Infektionsschutzgesetzes (IfSG) eingereicht. Diese Anträge schlüsseln sich nach verabreichten Impfstoffen wie folgt auf: • 6 Anträge nach Verabreichung einer Impfung mit AstraZeneca • 18 Anträge nach Verabreichung einer Impfung mit COMIRNATY (BioNTech) • 1 Antrag nach Verabreichung einer Impfung mit Moderna • 2 Anträge nach Verabreichung einer Impfung mit Johnson & Johnson • 2 Anträge nach Verabreichung von Kreuzimpfungen • 2 Anträge ohne Konkretisierung des verabreichten Impfstoffes. Der jeweilige Impfstoff wird derzeit angefragt. Die Information reiche ich Ihnen nach. Mit freundlichen Grüßen