Anzahl der Anträge eines "kleinen Waffenscheins"

Anfrage an: Landkreis Neunkirchen

eine Aufstellung der Anzahl aller Anträge pro Jahr (ab 2010 bis 2018) auf einen sogenannten kleinen Waffenschein.

Also: 2010 - x | 2011 - y | 2012 - z | usw...

Anfrage erfolgreich

  • Datum
    27. April 2019
  • Frist
    11. Juli 2020
  • Kosten dieser Information:
    250,00 Euro
  • Ein:e Follower:in
Markus Scherer
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Aufs…
An Landkreis Neunkirchen Details
Von
Markus Scherer
Betreff
Anzahl der Anträge eines "kleinen Waffenscheins" [#134938]
Datum
27. April 2019 16:39
An
Landkreis Neunkirchen
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG Sehr geehrte<< Anrede >> bitte senden Sie mir Folgendes zu:
eine Aufstellung der Anzahl aller Anträge pro Jahr (ab 2010 bis 2018) auf einen sogenannten kleinen Waffenschein. Also: 2010 - x | 2011 - y | 2012 - z | usw...
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Scherer <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus Scherer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen Markus Scherer
Landkreis Neunkirchen
Sehr geehrter Herr Scherer,   für die von Ihnen gewünschten Auskünfte kommt bei ernsthafter Betrachtung nur ein A…
Von
Landkreis Neunkirchen
Betreff
Ihre Anfrage vom 27.04.2019 - Anzahl der Anträge eines "kleinen Waffenscheins"
Datum
2. Mai 2019 11:48
Status
Warte auf Antwort
Sehr geehrter Herr Scherer,   für die von Ihnen gewünschten Auskünfte kommt bei ernsthafter Betrachtung nur ein Anspruch nach dem Informationsfreiheitsgesetz in Frage. Solche Auskünfte sind allerdings nach § 5 des Saarländischen Gebührengesetzes i.V.m. dem Allgemeinen Gebührenverzeichnis des Saarlandes gebührenpflichtig, und zwar sieht das vorgenannte Gebührenverzeichnis für derartige Auskünfte wie von Ihnen verlangt gemäß Nr. 455 Punkt 1.2 einen Gebührenrahmen von 30,- bis 250,- € vor. Vor diesem Hintergrund wird angefragt, ob Sie weiterhin an Ihrem Auskunftsbegehren festhalten, wodurch dann allerdings auch die oben beschriebene Gebührenpflicht entsteht.   Mit freundlichen Grüßen
Markus Scherer
Sehr geehrte<< Anrede >> ich ziehe hiermit meine Anfrage zurück. Wobei ich denke, dass hier eher Punk…
An Landkreis Neunkirchen Details
Von
Markus Scherer
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.04.2019 - Anzahl der Anträge eines "kleinen Waffenscheins" [#134938]
Datum
6. Mai 2019 19:01
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich ziehe hiermit meine Anfrage zurück. Wobei ich denke, dass hier eher Punkt 1.1 der Nr. 455 zutreffen wird! ... Mit freundlichen Grüßen Markus Scherer Anfragenr: 134938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus Scherer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Markus Scherer
Sehr geehrte<< Anrede >> nachdem ich nun von insgesamt 6 Anfragen an die zuständigen Behörden von all…
An Landkreis Neunkirchen Details
Von
Markus Scherer
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.04.2019 - Anzahl der Anträge eines "kleinen Waffenscheins" [#134938]
Datum
12. Juni 2019 10:26
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> nachdem ich nun von insgesamt 6 Anfragen an die zuständigen Behörden von allen eine kostenlose Auskunft erhalten habe, stelle ich hiermit meine Anfrage neu und bitte um eine kostenlose Auskunft, da die von Ihnen angeführte Verordnung hier wohl nicht zulässig ist. Sollten sie weiterhin der Meinung sein, dass es sich um eine kostenpflichtige Antwort haltet, bitte ich um vorherige Mitteilung, damit ich das weitere Vorgehen absprechen kann. Antrag nach dem SIFG/SUIG/VIG bitte senden Sie mir Folgendes zu: eine Aufstellung der Anzahl aller Anträge pro Jahr (ab 2010 bis 2018) auf einen sogenannten kleinen Waffenschein. Also: 2010 - x | 2011 - y | 2012 - z | usw... Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 1 des Saarländischen Informationsfreiheitsgesetzes (SIFG) sowie § 3 des Saarländischen Umweltinformationsgesetzes (SUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 SUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache und damit gebührenfreie Auskunft. Ich verweise auf § 1 SIFG i.V.m. § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 SUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen baldmöglichst, spätestens jedoch nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail). Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Markus Scherer Anfragenr: 134938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus Scherer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>
Landkreis Neunkirchen
Sehr geehrter Herr Scherer, natürlich haben Sie ein Recht auf Information nach dem Informationsfreiheitsgesetz (s…
Von
Landkreis Neunkirchen
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.04.2019 - Anzahl der Anträge eines "kleinen Waffenscheins" [#134938]
Datum
19. Juni 2019 11:52
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrter Herr Scherer, natürlich haben Sie ein Recht auf Information nach dem Informationsfreiheitsgesetz (solange keine schutzwürdigen Interessen Dritter beeinträchtigt werden, was hier aber auch nicht der Fall ist). Dies wird auch nicht in Abrede gestellt. Zur Gebührenpflicht (§ 5 Abs. 1 SaarlGebG i.V.m. Ziff. 455.1.2 oder eben 1.1 GebVerz) kann man aber durchaus geteilter Ansicht sein: Einfache Auskünfte i.S. der einschlägigen Vorschriften sind insbesondere solche, die ohne Rechercheaufwand seitens der Behörde erteilt werden können bzw. denen nur ein Verwaltungsaufwand bis zu einer zeitlichen Grenze von 15 Minuten zugrunde liegt. Nur dann, wenn die für den Vorbereitungsaufwand entstehenden Kosten nicht messbar oder so gering sind, dass sie den Verwaltungsaufwand der Gebührenerhebung nicht lohnen, darf dieser als unerheblich außer Betracht bleiben, so dass in diesem Fall von einer einfachen Auskunft i.S.d. Regelung der Ziff. 455.1.1 GebV erz ausz ugehen ist, für die keine Gebühr zu erheben ist. Des weiteren darf ich darauf hinweisen, dass in dem ersten Antwortschreiben nur der einschlägige Gebührenrahmen (von 30,- bis 250,- €) angegeben wurde. Es versteht sich von selbst, dass die zu fordernde Gebühr natürlich im unteren Bereich dieses Rahmens, etwa bei 40,- €, angesiedelt werden müsste (und nicht bei 250,- €). Dass ein Anfangs- und ein Endwert angegeben werden müssen, bringt der Begriff des "Gebührenrahmens" nun mal mit sich. Um aber weiteren unnötigen Verwaltungsaufwand zu vermeiden, habe ich Ihre Anfrage an die Untere Waffenbehörde des Landkreises weitergeleitet und kann Ihnen nunmehr die gewünschte Zusammenstellung - gebührenfrei - wie folgt offerieren: Zeitraum Anzahl ausgestellte Kleine Waffenscheine 2010 32 2011 26 2012 39 2013 29 2014 34 2015 41 2016 293 2017 183 2018 120 bis 18.06.2019 79 Mit freundlichen Grüßen

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Markus Scherer
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bedanke mich bei Ihnen für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundl…
An Landkreis Neunkirchen Details
Von
Markus Scherer
Betreff
AW: Ihre Anfrage vom 27.04.2019 - Anzahl der Anträge eines "kleinen Waffenscheins" [#134938]
Datum
19. Juni 2019 14:43
An
Landkreis Neunkirchen
Status
E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Sehr geehrte<< Anrede >> ich bedanke mich bei Ihnen für die Beantwortung meiner Anfrage. Mit freundlichen Grüßen Markus Scherer Anfragenr: 134938 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Markus Scherer << Adresse entfernt >> << Adresse entfernt >>