Anzahl der Anträge für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens in 2017
Antrag nach dem IFG M-V
Anzahl der Anträge für die Verwendung des Rostocker Stadtwappens in 2017
Sehr << Antragsteller:in >>
sehr geehrte Damen und Herren,
das Wappen der Hansestadt Rostock ist nach der "Hauptsatzung der Hansestadt Rostock" geschützt. Die Verwendung des Stadtwappens durch Dritte bedarf der Genehmigung durch den Oberbürgermeister der Hansestadt Rostock.
Bitte erteilen Sie mir hierzu Auskunft zu folgenden Fragen:
- Wie oft wurde in 2017 eine Genehmigung für die Verwendung des Wappens beantragt?
- Wie viele Anträge wurden genehmigt bzw. abgelehnt?
- Wegen welcher Gründe wurden Anträge abgelehnt?
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Dies ist ein Antrag auf Auskunft bzw. Einsicht nach § 1 Informationsfreiheitsgesetz - IFG M-V.
Sollte diese Anfrage wider Erwarten keine einfache Anfrage sein, bitte ich Sie darum, mich vorab über den voraussichtlichen Verwaltungsaufwand sowie die voraussichtlichen Kosten für die Akteneinsicht bzw. Aktenauskunft zu informieren.
Ich verweise auf § 11 Abs. 1 Satz 1 IFG M-V und bitte Sie, unverzüglich über den Antrag zu
entscheiden.
Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, möchte ich Sie bitten, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten.
Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) sowie um eine Empfangsbestätigung.
Für Ihre Mühen bedanke ich mich im Voraus!
Mit freundlichen Grüßen
Anfrage erfolgreich
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Datum6. Juli 2018
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7. August 2018
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