anzahl der anträge nach dem neuen personenstandsgesetz

Wieviele Anträge auf Erstellung einer neuen Geburtsurkunde wurden in jedem Kalendermonat 2019 erfolgreich bearbeitet?
Wieviele Anträge wurden 2019 jeweils von M oder W oder kein Eintrag zu jeweils M oder W oder D oder kein Eintrag erfolgreich bearbeitet?
Wie oft wurden alle Vornamen ersetzt bzw. nur Vornamen hinzugefügt?
Wie oft wurde eine minderjährige Person als D eingetragen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    20. Januar 2020
  • Frist
    22. Februar 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte …
An Behörde für Inneres und Sport Hamburg Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
anzahl der anträge nach dem neuen personenstandsgesetz [#174719]
Datum
20. Januar 2020 18:10
An
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Anfrage nach dem Hamburgischen Transparenzgesetz (HmbTG) / HmbUIG / VIG Sehr geehrteAntragsteller/in ich möchte Sie bitten, mir Folgendes zuzusenden:
Wieviele Anträge auf Erstellung einer neuen Geburtsurkunde wurden in jedem Kalendermonat 2019 erfolgreich bearbeitet? Wieviele Anträge wurden 2019 jeweils von M oder W oder kein Eintrag zu jeweils M oder W oder D oder kein Eintrag erfolgreich bearbeitet? Wie oft wurden alle Vornamen ersetzt bzw. nur Vornamen hinzugefügt? Wie oft wurde eine minderjährige Person als D eingetragen?
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu Information nach § 1 Hamburgisches Transparenzgesetz (HmbTG) bzw. § 1 HmbUIG, soweit Umweltinformationen betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sofern Teile der Information durch Ausschlussgründe geschützt sind, beantrage ich mir die nicht geschützten Teile zugänglich zu machen. Ich bitte Sie zu prüfen, ob Sie mir die erbetene Auskunft auf elektronischem Wege kostenfrei erteilen können. Sollte die Aktenauskunft Ihres Erachtens in jedem Fall gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 13 Abs. 1 HmbTG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich und nur im Ausnahmefall spätestens nach Ablauf eines Monats nach Antragszugang zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) bitten und bitte Sie um eine Empfangsbestätigung. Danke für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 174719 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/174719
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Hiermit wird der Eingang Ihrer u.a. Anfrage nach dem HmbTG vom 20.01.2020 - hier eingegangen am 21.01.2020- wunsch…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
AW: [EXTERN]- anzahl der anträge nach dem neuen personenstandsgesetz [#174719]
Datum
21. Januar 2020 15:14
Status
Anfrage abgeschlossen

Empfangsbestätigung

Diese Nachricht scheint eine Empfangsbestätigung zu sein. Wenn dies zutrifft, müssen Sie nichts weiter machen. Die Behörde muss in der Regel innerhalb eines Monats antworten.

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Hiermit wird der Eingang Ihrer u.a. Anfrage nach dem HmbTG vom 20.01.2020 - hier eingegangen am 21.01.2020- wunschgemäß bestätigt. Über die möglichen Kosten Ihres Auskunftsersuchens werden Sie rechtzeitig vorab informiert. Die von Ihnen begehrten Informationen werden Ihnen gemäß § 13 Abs. 1 HmbTG in der gewünschten Form fristgerecht übersandt. Mit freundlichem Gruß

Ein Zeichen für Informationsfreiheit setzen

FragDenStaat ist ein gemeinnütziges Projekt und durch Spenden finanziert. Nur mit Ihrer Unterstützung können wir die Plattform zur Verfügung stellen und für unsere Nutzer:innen weiterentwickeln. Setzen Sie sich mit uns für Informationsfreiheit ein!

Jetzt spenden!

Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Antragsteller/in Antragsteller/in, aufgrund Ihrer Anfrage vom 20.01.2020 wird Ihnen folgendes mitgeteilt: die St…
Von
Behörde für Inneres und Sport Hamburg
Betreff
WG: [EXTERN]- anzahl der anträge nach dem neuen personenstandsgesetz [#174719]
Datum
29. Januar 2020 11:55
Status
Anfrage abgeschlossen

Identitätsnachweis

Die Behörde verlangt offenbar, dass Sie ihr eine Kopie eines Personalausweises schicken. Dies ist nicht rechtens und das sollten Sie der Behörde mitteilen. Dazu können Sie unsere Antwortvorlage nutzen.

Antragsteller/in Antragsteller/in, aufgrund Ihrer Anfrage vom 20.01.2020 wird Ihnen folgendes mitgeteilt: die Standesämter führen keine Statistik in der Form, dass Ihre Fragen beantwortet werden könnten. Sollte es sich in Ihrem Fall um eine Person handeln, berate ich Sie vorsorglich gem. § 11 HmbTG dahingehend, dass die für Statistikdaten auskunftspflichtige Stelle das Statistikamt Nord ist, welches Sie postalisch unter Steckelhörn 12, 20457 Hamburg erreichen, per Mail: <<E-Mail-Adresse>>. Mit freundlichem Gruß