anzahl der anträge nach dem neuen personenstandsgesetz

Wieviele Anträge auf Erstellung einer neuen Geburtsurkunde wurden in jedem Kalendermonat 2019 erfolgreich bearbeitet?
Wieviele Anträge wurden 2019 jeweils von M oder W oder kein Eintrag zu jeweils M oder W oder D oder kein Eintrag erfolgreich bearbeitet?
Wie oft wurden alle Vornamen ersetzt bzw. nur Vornamen hinzugefügt?
Wie oft wurde eine minderjährige Person als D eingetragen?

Information nicht vorhanden

  • Datum
    9. Februar 2020
  • Frist
    12. März 2020
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Wieviele Ant…
An Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales Details
Von
<< Anfragesteller:in >>
Betreff
anzahl der anträge nach dem neuen personenstandsgesetz [#179779]
Datum
9. Februar 2020 11:09
An
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Status
Warte auf Antwort — E-Mail wurde erfolgreich versendet.
Antrag nach dem ThürTG/ThürUIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Wieviele Anträge auf Erstellung einer neuen Geburtsurkunde wurden in jedem Kalendermonat 2019 erfolgreich bearbeitet? Wieviele Anträge wurden 2019 jeweils von M oder W oder kein Eintrag zu jeweils M oder W oder D oder kein Eintrag erfolgreich bearbeitet? Wie oft wurden alle Vornamen ersetzt bzw. nur Vornamen hinzugefügt? Wie oft wurde eine minderjährige Person als D eingetragen?
Dies ist ein Antrag auf Aktenauskunft nach § 9 Abs. 1 des Thüringer Transparenzgesetzes (ThürTG) sowie § 3 Thüringer Umweltinformationsgesetz (ThürUIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 ThürUIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Sollte die Aktenauskunft wider Erwarten gebührenpflichtig sein, bitte ich Sie, mir dies vorab mitzuteilen und dabei die Höhe der Kosten anzugeben. Ich verweise auf § 10 Abs. 3 ThürTG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 ThürUIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen unverzüglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich widerspreche ausdrücklich der Weitergabe meiner Daten an Dritte. Ich möchte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) und um eine Empfangsbestätigung bitten. Vielen Dank für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen Antragsteller/in Antragsteller/in Anfragenr: 179779 Antwort an: <<E-Mail-Adresse>> Laden Sie große Dateien zu dieser Anfrage hier hoch: https://fragdenstaat.de/a/179779
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Sehr geehrte/r/s [geschwärzt], 1. Der oben genannte Antrag, mit dem um - Übersendung einer näher vorgege…
Von
Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales
Betreff
AW: anzahl der anträge nach dem neuen personenstandsgesetz [#179779]; Antrag vom 09.02.2020; Anfragenr: 179779
Datum
13. Februar 2020 17:14
Status
Anfrage abgeschlossen
image001.png
24,9 KB


Sehr geehrte/r/s [geschwärzt], 1. Der oben genannte Antrag, mit dem um - Übersendung einer näher vorgegebenen statistischen Aufstellung über die monatliche Anzahl von erfolgreich bearbeiteten Anträgen auf Erstellung einer neuen Geburtsurkunde im Jahr 2019 (differenziert nach „jeweils M oder W oder D oder kein Eintrag“) - Mitteilung, wie oft alle Vornamen ersetzt bzw. nur Vornamen hinzugefügt wurden - Mitteilung, wie oft eine minderjährige Person als „D“ eingetragen wurde gebeten wird, wird abgelehnt, weil solche Informationen im Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales nicht vorhanden sind. Entsprechende Statistiken werden nicht geführt und können auch nicht ohne Weiteres aus vorhandenen Informationen generiert werden. Derzeit ist nicht absehbar, dass entsprechende Statistiken je erstellt werden. 2. Kosten werden für diese Entscheidung nicht erhoben. 3. Hinweis Es besteht die Möglichkeit, den Landesbeauftragten für die Informationsfreiheit anzurufen. Rechtsbehelfsbelehrung Gegen diese Entscheidung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch beim Thüringer Ministerium für Inneres und Kommunales, Steigerstraße 24, 99096 Erfurt, erhoben werden. Mit freundlichen Grüßen [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] +[geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt] [#[geschwärzt]] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] <[geschwärzt]<[geschwärzt]>> [geschwärzt] [#[geschwärzt]] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt]? [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]), [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt] ([geschwärzt]) [geschwärzt]! [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt]<[geschwärzt]> [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt] [geschwärzt], [geschwärzt], [geschwärzt] [geschwärzt]