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Anzahl der Asylanträge im Landkreis Trier-Saarburg in 2014, 2015 und 2016

Für den Landkreis Trier-Saarburg:

-die Zahlen über gestellte Asylanträge von zur Zeit im Landkreis wohnhaften Geflüchteten/Einwanderer/Schutzsuchenden in 2014 (01.01.-31.12.2014).

-die Zahlen über gestellte Asylanträge von zur Zeit im Landkreis wohnhaften Geflüchteten/Einwanderer/Schutzsuchenden in 2015 (01.01.-31.12.2015).

-die Zahlen über gestellte Asylanträge von zur Zeit im Landkreis wohnhaften Geflüchteten/Einwanderer/Schutzsuchenden in 2016 (01.01.-30.04.2016).

Bitte teilen Sie mir mit, wo die Antragsteller/Einwanderer untergebracht sind, aufgeschlüsselt nach Gemeinde und den jeweiligen Herkunftsländern der Antragssteller/Einwanderer.

Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen.

Anfrage wurde zurückgezogen

  • Datum
    3. Mai 2016
  • Frist
    4. Juni 2016
  • 0 Follower:innen
<< Anfragesteller:in >>
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu: Für den Landkreis T…
An Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Details
Von
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Betreff
Anzahl der Asylanträge im Landkreis Trier-Saarburg in 2014, 2015 und 2016 [#16575]
Datum
3. Mai 2016 07:50
An
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Status
Warte auf Antwort
Antrag nach dem IFG/UIG/VIG Sehr geehrteAntragsteller/in bitte senden Sie mir Folgendes zu:
Für den Landkreis Trier-Saarburg: -die Zahlen über gestellte Asylanträge von zur Zeit im Landkreis wohnhaften Geflüchteten/Einwanderer/Schutzsuchenden in 2014 (01.01.-31.12.2014). -die Zahlen über gestellte Asylanträge von zur Zeit im Landkreis wohnhaften Geflüchteten/Einwanderer/Schutzsuchenden in 2015 (01.01.-31.12.2015). -die Zahlen über gestellte Asylanträge von zur Zeit im Landkreis wohnhaften Geflüchteten/Einwanderer/Schutzsuchenden in 2016 (01.01.-30.04.2016). Bitte teilen Sie mir mit, wo die Antragsteller/Einwanderer untergebracht sind, aufgeschlüsselt nach Gemeinde und den jeweiligen Herkunftsländern der Antragssteller/Einwanderer. Für Ihre Bemühungen danke ich Ihnen.
Dies ist ein Antrag auf Zugang zu amtlichen Informationen nach § 1 des Gesetzes zur Regelung des Zugangs zu Informationen des Bundes (IFG) sowie § 3 Umweltinformationsgesetz (UIG), soweit Umweltinformationen im Sinne des § 2 Abs. 3 UIG betroffen sind, sowie § 1 des Gesetzes zur Verbesserung der gesundheitsbezogenen Verbraucherinformation (VIG), soweit Informationen im Sinne des § 1 Abs. 1 VIG betroffen sind. Ausschlussgründe liegen meines Erachtens nicht vor. Sollte der Informationszugang Ihres Erachtens gebührenpflichtig sein, möchte ich Sie bitten, mir dies vorab mitzuteilen und detailliert die Kosten aufzuschlüsseln. Meines Erachtens handelt es sich um eine einfache Auskunft. Gebühren fallen somit nach § 10 IFG bzw. den anderen Vorschriften nicht an. Ich verweise auf § 7 Abs. 5 IFG/§ 3 Abs. 3 Satz 2 Nr. 1 UIG/§ 4 Abs. 2 VIG und bitte Sie, mir die erbetenen Informationen so schnell wie möglich, spätestens nach Ablauf eines Monats zugänglich zu machen. Sollten Sie für diesen Antrag nicht zuständig sein, bitte ich Sie, ihn an die zuständige Behörde weiterzuleiten und mich darüber zu unterrichten. Ich bitte Sie um eine Antwort in elektronischer Form (E-Mail) gemäß § 8 EGovG. Eine Antwort an meine persönliche E-Mail-Adresse bei meinem Telekommunikationsanbieter FragDenStaat.de stellt keine öffentliche Bekanntgabe des Verwaltungsaktes nach § 41 VwVfG dar. Ich möchte Sie um eine Empfangsbestätigung bitten und danke Ihnen für Ihre Mühe! Mit freundlichen Grüßen, Antragsteller/in Antragsteller/in <<E-Mail-Adresse>> Postanschrift Antragsteller/in Antragsteller/in << Adresse entfernt >>
Mit freundlichen Grüßen << Anfragesteller:in >>

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Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre u.g. Anfrage. Die gewünschten Daten des Landkreises liegen hier …
Von
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Betreff
AW: Anzahl der Asylanträge im Landkreis Trier-Saarburg in 2014, 2015 und 2016 [#16575]
Datum
30. Mai 2016 11:29
Status
Anfrage abgeschlossen
Sehr geehrtAntragsteller/in vielen Dank für Ihre u.g. Anfrage. Die gewünschten Daten des Landkreises liegen hier leider nicht vor. Bitte wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständigen Landesbehörden. Mit freundlichen Grüßen
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